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Allgemeine Abonnementbedingungen fuer die Accessiway-Dienste
Praembel:
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Diese Allgemeinen Abonnementbedingungen fuer die Accessiway-Dienste bilden zusammen mit dem Bestellformular und den Technischen Anhangen der Dienste die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien (nachfolgend auch das "Abonnementvertrag").
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Zweck des Abonnementvertrags ist es, die Beziehung zwischen dem Unternehmen Accessiway (das "Unternehmen") und dem Kunden zu regeln.
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Kunden, die den Abonnementvertrag unterzeichnen, bestaetigen, dass sie dieses Dokument gelesen haben und dessen Inhalt vollstaendig akzeptieren.
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Der Abonnementvertrag wird zugunsten der Parteien geschlossen und ist fuer diese sowie ihre Universal- und Einzelrechtsnachfolger verbindlich.
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Der Abonnementvertrag stellt die vollstaendige Wiedergabe aller Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ist die alleinige Quelle von Rechten und Pflichten zwischen ihnen; er ersetzt und hebt alle frueheren muendlichen, schriftlichen und/oder durch schluessiges Verhalten zustande gekommenen Vereinbarungen auf.
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Im Falle von Widerspruchen zwischen den Bestimmungen der verschiedenen den Abonnementvertrag bildenden Dokumente haben die folgenden Dokumente in der angegebenen Reihenfolge Vorrang:
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Bestellformular;
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Allgemeine Abonnementbedingungen fuer Accessiway-Dienste;
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Technische Anhange, auf die in dem in diesem Bestellformular angegebenen Link verwiesen wird. Die Technischen Anhange gelten ausschliesslich fuer die vom Kunden erworbenen und im Bestellformular aufgefuehrten Accessiway-Dienste.
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Alle im Bestellformular des Kunden enthaltenen Geschaeftsbedingungen, die von den oben genannten abweichen, sind unwirksam und gelten als nicht durchsetzbar, sofern Accessiway diesen Bedingungen nicht ausdruecklich schriftlich zustimmt. Zur Klarstellung: Die Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Accessiway eine Bestellung des Kunden ohne ausdruecklichen Widerspruch gegen die darin enthaltenen Kaufbedingungen ausfuehrt oder erfullt.
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Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertrags sind schriftlich per E-Mail an die Adresse hambur
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g@accessiway.com zu richten.
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Jede Tolerierung eines vertragswidrigen Verhaltens der anderen Partei durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf die aus den verletzten Bestimmungen erwachsenden Rechte dar, noch auf das Recht, die genaue Erfullung aller hierin enthaltenen Bedingungen zu verlangen.
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Die hierin enthaltenen Rechte und Rechtsbehelfe sind nicht ausschliesslich, sondern erganzen andere Rechte und Rechtsbehelfe, die nach geltendem Recht verfugbar sind.
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Die Uberschriften der einzelnen Klauseln wurden ausschliesslich zur Erleichterung der Lekture des Vertrags eingefugt und sind daher bei der Auslegung des Vertrags nicht zu berucksichtigen.
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Sollte eine Bestimmung des Abonnementvertrags von einem Gericht oder einer anderen zustandigen Behoerde fuer ungultig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung als aus dem Abonnementvertrag gestrichen, und die verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang gultig und wirksam.
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Das Unternehmen behaelt sich das Recht vor, den Abonnementvertrag einschliesslich der Datenschutzrichtlinie einseitig zu aktualisieren und/oder zu andern. Solche Aktualisierungen und Anderungen treten sofort in Kraft; entsprechende Hinweise werden auf der Website www.accessiway.com veroffentlicht und/oder an die E-Mail-Adressen der Kunden gesendet. Wenn der Kunde solche Anderungen nicht akzeptieren mochte, kann er vom Vertrag zurucktreten, indem er das Unternehmen innerhalb von 30 (dreissig) Tagen ab dem Datum des Eingangs der entsprechenden Mitteilung benachrichtigt.
DEFINITIONEN
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Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern nicht ausdruecklich anders angegeben, die folgende Bedeutung:
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"Unternehmen" bezeichnet Accessiway.
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"Kunde": das Unternehmen, das den "Abonnementvertrag" unterzeichnet.
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"Parteien" bezeichnet das Unternehmen und den Kunden gemeinsam.
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"Abonnementvertrag": ist die Vereinbarung zwischen den Parteien, bestehend aus der Gesamtheit der Allgemeinen Abonnementbedingungen fuer Accessiway-Dienste zusammen mit dem Bestellformular und den Technischen Anhangen fuer die Dienste, die die Erbringung der Accessiway-Dienste regelt.
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"Abonnement": ist die Art und Weise, in der das Unternehmen seine Dienste anbietet.
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"accessWidget-Software": Plug-in-Software zur Verbesserung der Zugaenglichkeit der Website, fuer die der Kunde eine Nutzungslizenz erworben hat (nachfolgend auch "Kunden-Website"), die unter der Marke Accessiway angeboten wird.
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"Zugaenglichkeitsdienste": alle anderen vom Unternehmen angebotenen Dienste, um den Kunden bei der Erfullung der regulatorischen Anforderungen zur Zugaenglichkeit zu unterstuetzen.
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"Bestellformular" bezeichnet das Dokument, das die Beschreibung der vom Kunden erworbenen Lizenzplane und/oder Zugaenglichkeitsdienste enthalt.
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"Gebuhr": bezeichnet die Kosten fuer die vom Kunden in diesem Bestellformular angeforderten Dienste.
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"Material" bezeichnet jegliche Dokumentation, Daten, Informationen oder sonstige Unterlagen, die von Accessiway im Rahmen der Zugaenglichkeitsdienste bereitgestellt werden.
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GEGENSTAND DES ABONNEMENTVERTRAGS
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Gegenstand des Abonnementvertrags ist der Erwerb der Dienste des Unternehmens, die im Bestellformular angegeben werden.
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Der Kunde erkennt an, dass die Dienste in Form eines Abonnements fuer die im Bestellformular angegebene Laufzeit erworben werden.
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Die Dienste unterliegen diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen fuer die Accessiway-Dienste und insbesondere den Nutzungsbedingungen der Dienste.
LAUFZEIT UND GEBUEHREN
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Die Anfangslaufzeit des Abonnementvertrags (als "Laufzeit" bezeichnet) ist im Bestellformular angegeben. Accessiway stellt die Gebuhr bei Unterzeichnung dieses Bestellformulars durch den Kunden in Rechnung.
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Die Laufzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Bestellformulars.
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Die vom Kunden an Accessiway zu zahlende Gebuhr fuer die Laufzeit und fur spatere automatische Verlangerungen ist im Bestellformular festgelegt.
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Nach Ablauf der Zahlungsfristen fuer die Vergutung haftet der Kunde zusatzlich zum Hauptbetrag fur Verzugszinsen gemas dem anwendbaren Recht.
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Die Gebuhr beinhaltet keine vom Kunden ausdruecklich angeforderten Reisekosten, die im Voraus kalkuliert und auf Basis der tatsachlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
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Der Kunde erkennt an, dass der Sektor der digitalen Dienste schnellen technologischen Veranderungen, Kostenschwankungen und wirtschaftlichen Fluktuationen unterliegt. Daher akzeptiert der Kunde, dass die Gebuhr bei Bedarf uberarbeitet und angepasst werden kann, um solche Veranderungen widerzuspiegeln. Die Preisuberarbeitung basiert auf den folgenden Kriterien:
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Veranderung der direkten Kosten, die Accessiway bei der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, einschliesslich, aber nicht beschrankt auf Software-, Hardware- und Personalkosten;
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Technologische Innovationen oder Veranderungen in den Methoden der Erbringung von Accessiway-Diensten, die zu einer Verbesserung der Effizienz oder Qualitat der Dienste fuhren;
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Wesentliche Veranderungen im wirtschaftlichen Umfeld, die die Kosten der Accessiway-Dienste beeinflussen, wie z. B. Wechselkursanderungen, Inflation oder Gesetzesanderungen.
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Alle Gebuhrananderungen werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt und treten ab dem Vertragsjahr in Kraft, das auf diese Mitteilung folgt.
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Wenn der Kunde die Gebuhrananderung nicht akzeptieren mochte, kann er eine Kundigung in der im Bestellformular vorgesehenen Form einreichen.
PFLICHTEN DES KUNDEN
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Der Kunde verpflichtet sich, die Abonnementdienste gemas den Nutzungsbedingungen der Dienste zu nutzen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Vergutung innerhalb des im Bestellformular angegebenen Zeitrahmens zu zahlen. Bei verspateter Zahlung der Vergutung behaelt sich das Unternehmen das Recht vor, das Abonnement jederzeit auszusetzen.
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In Bezug auf Accessiway-Dienste verpflichtet sich der Kunde, wahrend der gesamten Laufzeit des Abonnementvertrags keine Form der Abwerbung von Mitarbeitern oder Dauermitarbeitern von Accessiway vorzunehmen, weder direkt noch uber Dritte, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Accessiway. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "Abwerbung von Mitarbeitern oder Dauermitarbeitern" als jedes Angebot einer Beschafftigung und/oder Zusammenarbeit im Europaischen Wirtschaftsraum zu verstehen, auch auf gelegentlicher Basis, das der Kunde Mitarbeitern von Accessiway unterbreitet, direkt oder indirekt, uber Tochtergesellschaften und/oder verbundene Unternehmen, oder uber Unternehmen, die Accessiway kontrollieren, oder auf sonstige Weise, und das zu dem Zweck durchgefuhrt wird:
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Mitarbeiter oder Dauermitarbeiter von Accessiway zu beschaftigen, um ahnliche Tatigkeiten wie die vom Mitarbeiter oder Mitarbeiter fur Accessiway ausgeubt durchzufuhren, zum Nachteil von Accessiway selbst; oder
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Handlungen des unlauteren Wettbewerbs oder anderes Verhalten zu begehren, das den Grundsatzen der beruflichen Lauterkeit und guten Handelspraxis nach geltendem Recht widerspricht.
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Die Falle, in denen Mitarbeiter oder Dauermitarbeiter von Accessiway eine spontane Bewerbung einreichen, sind ausdruecklich vom Anwendungsbereich dieses Artikels ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass eine solche Bewerbung nicht direkt oder indirekt von der anderen Partei erbeten, ermutigt oder anderweitig veranlasst wurde.
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Der Kunde stellt das Unternehmen unbeschadet des Vorstehenden von allen Betragen frei, die dem Unternehmen selbst aufgrund der Haftung des Kunden entstehen und/oder entstehen konnten, wie z. B., aber nicht beschrankt auf, Rechtsanwaltskosten, Provisionen und sonstige Kosten.
HAFTUNGSBESCHRAENKUNG DES UNTERNEHMENS
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Die Gesamthaftung von Accessiway gegenuber dem Kunden, ausschliesslich in Bezug auf Schaden, die auf leichter Fahrlassigkeit beruhen, ist in jedem Fall auf einen Hoechstbetrag begrenzt, der dem vom Kunden gemas dem Abonnementvertrag geschuldeten und gezahlten Betrag entspricht.
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Accessiway haftet in keiner Weise fur mittelbare, Folge- oder zufallige, besondere oder Strafschaden oder Verluste jeglicher Art (Gewinne, Vertrage, Daten usw.), die dem Kunden oder einem Dritten infolge der Dienste des Unternehmens entstehen konnen.
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Es versteht sich, dass die in den vorstehenden Klauseln festgelegten Haftungsbeschrankungen im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit keine Anwendung finden.
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Accessiway haftet nicht fur Schaden, die durch hohere Gewalt oder unvorhersehbare Umstande entstehen, die ausserhalb ihres Willens und/oder ihrer Kontrolle liegen.
GARANTIEN
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Das Unternehmen verpflichtet sich, die Leistungen mit der dem Charakter des Auftrags angemessenen Sorgfalt und Professionalitat zu erbringen und dabei gemas den Grundsatzen der Fairness und im Einklang mit den allgemein anerkannten Branchenpraktiken zu handeln.
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Der Kunde erkennt an, dass Accessiway bei der Bereitstellung von Zugaenglichkeitssoftware und -diensten Material verwenden kann, das unter Open-Source- oder anderen Arten von freien Lizenzen lizenziert ist (beispielsweise, aber nicht ausschliesslich: WordPress, OpenCart, Wave usw.). Daher erkennt der Kunde an, dass Accessiway in Bezug auf diese Art von Material keinerlei Haftung ubernimmt, auch nicht fur das Fehlen der oben genannten Merkmale oder anderer Mangel jeglicher Art und allgemein fur jeden direkt oder indirekt festgestellten Schaden. Das verwendete Material wird namlich "so wie es ist" (wie es zum Zeitpunkt der Verwendung vorgefunden wird) ohne jegliche Garantie (implizit oder explizit) verwendet und ohne dass dieses als frei von Mangeln (offensichtlichen oder versteckten) oder als nicht gegen Rechte Dritter verstossend garantiert wird. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen der oben genannten Lizenzen zu akzeptieren und einzuhalten.
GEISTIGES EIGENTUM
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Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass Accessiway mit dem Abschluss des Abonnementvertrags keinerlei Rechte des geistigen Eigentums am Zugänglichkeits-Widget auf den Kunden überträgt. Das Zugänglichkeits-Widget ist durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt, die Accessiway und/oder seinen Lizenzgebern zustehen. Keine Bestimmung dieses Vertrags überträgt dem Kunden irgendwelche Rechte an diesen Komponenten, die über die hierin ausdrücklich gewährte Nutzungslizenz hinausgehen. Der Kunde erwirbt lediglich das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht, das Zugänglichkeits-Widget gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen.
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Accessiway gewährt dem Kunden eine eingeschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Zugänglichkeits-Widgets, ausschließlich für eigene interne und legitime Geschäftszwecke, gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen. Diese Lizenz umfasst nicht das Recht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Accessiway folgende Handlungen vorzunehmen: das Zugänglichkeits-Widget zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen, zu übertragen oder Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen.
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Der Kunde erkennt an, dass Accessiway Platform, einschließlich der zugehörigen Tools, Algorithmen, Dashboards und aller anderen von Accessiway bereitgestellten technologischen Komponenten, ausschließliches Eigentum von Accessiway und/oder seiner Lizenzgeber bleibt. Dem Kunden wird eine eingeschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz gewährt, um auf die von Accessiway Platform generierten Ergebnisse zuzugreifen und diese einzusehen — womit die Berichte, Analysen und Schlussfolgerungen der über das Dashboard bereitgestellten Tätigkeiten der Zugänglichkeitsexperten gemeint sind — ausschließlich für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke. Diese Ergebnisse dürfen weder für andere Zwecke noch für die Erstellung von Dienstleistungen oder Produkten unter der Marke des Kunden verwendet werden.
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Der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse und alle anderen über Accessiway Platform zugänglichen Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Accessiway nicht an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten, verfügbar zu machen, zu teilen oder anderweitig zu übertragen. Jede unbefugte Nutzung stellt eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums von Accessiway und/oder seiner Lizenzgeber dar.
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Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen zum geistigen Eigentum behält sich Accessiway das Recht vor, Schadensersatz für die infolge eines solchen Verstoßes erlittenen Schäden zu verlangen.
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Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, in Kraft.
HOEHERE GEWALT
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Tritt ein Fall hoherer Gewalt ein, so hat die Partei, die an der Erfullung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, die andere Partei innerhalb von drei (3) Werktagen davon unter Angabe aller relevanten Einzelheiten zu unterrichten und alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Situation unverzuglich zu beheben.
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Keine der Parteien haftet fur die Nichterfullungen ihrer Verpflichtungen gemas dem Vertrag, soweit die Erfullung durch ein gemas dieser Klausel mitgeteiltes Ereignis hoherer Gewalt behindert, verzogert oder verhindert wurde, und der Zeitpunkt der Erfullung der behinderten Verpflichtung(en) wird entsprechend verschoben.
GENEHMIGUNG ZUR NUTZUNG DER MARKE
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Das Unternehmen wird die Marke und das Logo des Kunden nicht verwenden.
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Eine solche Nutzung ist ausschliesslich vorbehaltlich der ausdruecklichen vorherigen Zustimmung des Kunden zu kommerziellen Referenzzwecken und Werbeaktivitaten, unentgeltlich, uber die Kommunikationskanale von Accessiway und der zum Konzern team.blue N.V. gehorenden Unternehmen erlaubt.
ABTRETUNG VON RECHTEN
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Das Unternehmen behaelt sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen an Dritte abzutreten, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
VERTRAULICHKEIT UND WERBUNG
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Jede Partei ist auch wahrend der Geschaftsbeziehung verpflichtet, die von ihr erhaltenen vertraulichen und proprietaren Informationen vertraulich zu behandeln und mit Sicherheitsmassnahmen und Sorgfalt aufzubewahren, die nicht weniger streng sind als die, die sie auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und dabei einen angemessenen Schutz vor unbefugter Offenlegung, Vervielfaltigung oder Nutzung zu gewahrleisten. Als vertrauliche und nicht offentliche Informationen gelten solche, die von den Parteien ausdruecklich als solche gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Natur als solche anzusehen sind.
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In keiner Weise ist daher jede Partei berechtigt, die vertraulichen und proprietaren Informationen der anderen Partei zu verbreiten und/oder offenzulegen; sie ist zur strikten Vertraulichkeit und Sicherheit beim Umgang mit Daten, Informationen, Dokumenten, Verfahren und/oder sonstigen vertraulichen und/oder proprietaren Informationen, die die Aktivitaten der anderen Partei betreffen oder auch mittelbar damit zusammenhangen, verpflichtet.
DATENSCHUTZ
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Die Parteien erkennen an, dass die Verarbeitung der Kontaktdaten ihrer jeweiligen Ansprechpartner ausschliesslich fur Zwecke im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Phase, der Ausfuhrung und der Durchfuhrung dieser Vereinbarung erfolgt, wobei jede Partei als unabhangiger Verantwortlicher gemas der Verordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO") handelt.
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Wenn Sie den accessWidget-Dienst oder die Accessiway-Plattform erwerben, wie in der Technischen Anlage definiert und naher beschrieben, erkennen die Parteien an, dass dieser Dienst die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden beinhaltet; dementsprechend verpflichten sich die Parteien, vor Beginn des Dienstes einen spezifischen Auftragsverarbeitungsvertrag gemas Artikel 28 DSGVO abzuschliessen.
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In Bezug auf den Kauf aller anderen Dienste handelt jede Partei als unabhangiger Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, es sei denn, das spezifische Projekt oder der Dienst beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen vorab darüber zu informieren, und die Parteien schliessen den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemas Artikel 28 DSGVO vor Beginn der relevanten Aktivitaten ab.
ETHIKKODEX
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Wenn der Kunde einen Ethikkodex und/oder ein Organisations- und Compliance-Modell oder einen gleichwertigen internen Kontroll- und Risikomanagementrahmen zur Verhutung von Unternehmensfehlverhalten oder strafrechtlicher Haftung nach geltendem Recht verabschiedet hat, erklart das Unternehmen, dass es davon Kenntnis genommen hat, wie er auf der institutionellen Website des Kunden veroffentlicht wurde.
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Es versteht sich in jedem Fall und ist zwischen den Parteien vereinbart, dass das Unternehmen ausschliesslich gemas dem von seiner Muttergesellschaft verabschiedeten Ethikkodex handelt und tatig ist (https://i.tb-content.net/cms/f63401/code_of_conduct_team.blue.pdf) und sich verpflichtet, diesen bei der Erfullung dieser Vereinbarung einzuhalten, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Anpassung an, Anwendung oder Einhaltung des Ethikkodex und/oder Modells des Kunden impliziert.
ANWENDBARES RECHT UND AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND
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Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
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Das zuständige Gericht in Berlin ist unter Ausschluss der Zuständigkeit jedes anderen Gerichts ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus der Lizenz sowie aus der Auslegung und der Bewertung des Abonnementvertrags ergeben.
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