Das BFSG ist in Kraft. Das musst du wissen.
Wir erklären kompakt, wer vom deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist, welche Pflichten gelten und welche Fristen du im Blick behalten musst.
Gilt für B2C-Angebote
Technischer Standard: EN 301 549

So kam es zum Barrierefreiheitsgesetz
2019
Die EU verabschiedet die Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act (EAA).
2021
Deutschland setzt den EAA mit dem Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) national um.
2023
Die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) legt die technischen Anforderungen fest, verabschiedet am 15. Juni 2022.
2025
Das BFSG tritt am 28. Juni in Kraft. Ab diesem Datum gelten die Barrierefreiheitsanforderungen.
2030
Am 27. Juni endet die Übergangsfrist für Dienstleistungen, die auf Bestandsprodukten beruhen.
Wer vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist
Das BFSG gilt branchenübergreifend für alle, die Verbraucher:innen in Deutschland digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.


E-Commerce und Online-Handel
Webshops und Buchungsportale müssen auffindbar, bedienbar und verständlich sein.

Banken und Zahlungsdienste
Online-Banking, Bankomaten und Zahlungsterminals fallen unter das Gesetz.

Personenverkehr
Websites, Apps und Ticketautomaten für Bus, Bahn und Flug müssen zugänglich sein.

Telekommunikation und Medien
Anbieter von Telefon-, Internet- und audiovisuellen Mediendiensten sind eingeschlossen.
Diese Pflichten hat dein Unternehmen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Compliance bedeutet mehr als ein technischer Standard. Diese sechs Punkte muss dein Unternehmen konkret umsetzen.
Schritt 1
Barrierefreie Website und App
Schritt 2
Konformität mit EN 301 549, angelehnt an WCAG 2.1 AA
Schritt 3
Öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit
Schritt 4
Beschwerdemechanismus für Nutzer:innen
Schritt 5
Dokumentation der Konformitätsbewertung
Schritt 6
Ausnahmen dokumentiert und der Marktüberwachungs-behörde gemeldet
Was bei Verstößen gegen das BFSG droht
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind zuständig. Bei schweren Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro, bei den übrigen bis zu 10.000 Euro.
100 000 €
Höchstbußgeld bei schweren Verstößen (§ 37 BFSG)
10 000 €
Bußgeld bei den übrigen Verstößen
Wo es Ausnahmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt
Nicht jedes Unternehmen muss jede Anforderung im vollen Umfang erfüllen. Das Gesetz sieht diese vier Ausnahmen vor.
Kleinstunternehmen
Betriebe mit unter 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen befreit.
Grundlegende Veränderung
Würde eine Anpassung Produkt oder Dienstleistung grundlegend verändern, kann die Anforderung entfallen.
Bestandsverträge
Laufende Dienstleistungsverträge dürfen übergangsweise bestehen bleiben, längstens bis 27.06.2030.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine dokumentierte, unverhältnismäßige Belastung befreit von einzelnen Anforderungen.
Hier beginnt dein erster Schritt
Sprich mit unserem Team über deine Anforderungen

Häufige Fragen zum BFSG
Noch Fragen? Unser Team ist für dich da.
Bereit, dein Unternehmen barrierefrei zu machen?
Wir begleiten dich von der ersten Einschätzung bis zur dokumentierten Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.