top of page

Das BFSG ist in Kraft. Das musst du wissen.

Wir erklären kompakt, wer vom deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist, welche Pflichten gelten und welche Fristen du im Blick behalten musst.

Gilt für B2C-Angebote

Technischer Standard: EN 301 549

So kam es zum Barrierefreiheitsgesetz

2019

Die EU verabschiedet die Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act (EAA).

2021

Deutschland setzt den EAA mit dem Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) national um.

2023

Die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) legt die technischen Anforderungen fest, verabschiedet am 15. Juni 2022.

2025

Das BFSG tritt am 28. Juni in Kraft. Ab diesem Datum gelten die Barrierefreiheitsanforderungen.

2030

Am 27. Juni endet die Übergangsfrist für Dienstleistungen, die auf Bestandsprodukten beruhen.

Wer vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist

Das BFSG gilt branchenübergreifend für alle, die Verbraucher:innen in Deutschland digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

E-Commerce und Online-Handel

Webshops und Buchungsportale müssen auffindbar, bedienbar und verständlich sein.

Banken und Zahlungsdienste

Online-Banking, Bankomaten und Zahlungsterminals fallen unter das Gesetz.

Personenverkehr

Websites, Apps und Ticketautomaten für Bus, Bahn und Flug müssen zugänglich sein.

Telekommunikation und Medien

Anbieter von Telefon-, Internet- und audiovisuellen Mediendiensten sind eingeschlossen.

Diese Pflichten hat dein Unternehmen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Compliance bedeutet mehr als ein technischer Standard. Diese sechs Punkte muss dein Unternehmen konkret umsetzen.

Schritt 1

Barrierefreie Website und App

Schritt 2

Konformität mit EN 301 549, angelehnt an WCAG 2.1 AA

Schritt 3

Öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit

Schritt 4

Beschwerdemechanismus für Nutzer:innen

Schritt 5

Dokumentation der Konformitätsbewertung

Schritt 6

Ausnahmen dokumentiert und der Marktüberwachungs-behörde gemeldet

Was bei Verstößen gegen das BFSG droht

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind zuständig. Bei schweren Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro, bei den übrigen bis zu 10.000 Euro.

100 000 €

Höchstbußgeld bei schweren Verstößen (§ 37 BFSG)

10 000 €

Bußgeld bei den übrigen Verstößen

Wo es Ausnahmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt

Nicht jedes Unternehmen muss jede Anforderung im vollen Umfang erfüllen. Das Gesetz sieht diese vier Ausnahmen vor.

Kleinstunternehmen

Betriebe mit unter 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen befreit.

Grundlegende Veränderung

Würde eine Anpassung Produkt oder Dienstleistung grundlegend verändern, kann die Anforderung entfallen.

Bestandsverträge

Laufende Dienstleistungsverträge dürfen übergangsweise bestehen bleiben, längstens bis 27.06.2030.

Unverhältnismäßige Belastung

Eine dokumentierte, unverhältnismäßige Belastung befreit von einzelnen Anforderungen.

Hier beginnt dein erster Schritt

Sprich mit unserem Team über deine Anforderungen

Häufige Fragen zum BFSG

​Noch Fragen? Unser Team ist für dich da.

Bereit, dein Unternehmen barrierefrei zu machen?

Wir begleiten dich von der ersten Einschätzung bis zur dokumentierten Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

bottom of page