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Informationen zur Barrierefreiheit

Für Accessiway (nachfolgend „Accessiway" oder „wir") ist es von größter Bedeutung, dass unsere Dienste für Menschen mit Behinderungen digital zugänglich sind. Wir setzen uns fortlaufend dafür ein, allen Nutzer:innen ein inklusives und barrierefreies Online-Erlebnis zu bieten. Unser Ziel ist es, unsere Dienste für alle leicht auffindbar, zugänglich, nutzbar und verständlich zu machen.

Geltungsbereich dieser Informationen

Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Website accessiway.com, die von Accessiway betrieben wird (Name und Anschrift finden Sie im Impressum). Sie beschreiben die Barrierefreiheitsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Accessiway bei der Gestaltung und Pflege der Website berücksichtigt hat.

Innerhalb der Europäischen Union gelten hierfür die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze in den Mitgliedstaaten, in denen die Geschäftseinheiten von Accessiway ansässig sind. Für Nutzer:innen und Kund:innen außerhalb der Europäischen Union berücksichtigen diese Informationen auch weitere international anerkannte Barrierefreiheitsstandards und -rahmenwerke, darunter den US-amerikanischen Americans with Disabilities Act (ADA) und den Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA), ohne dass dieser Verweis eine Anerkennung der unmittelbaren rechtlichen Anwendbarkeit dieser Regelungen auf Accessiway bedeutet.

Diese Informationen werden bei Bedarf gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Standards überprüft und aktualisiert.

Beschreibung der geltenden Anforderungen

Diese Website wurde unter Berücksichtigung international anerkannter Standards für digitale Barrierefreiheit gestaltet. Innerhalb der Europäischen Union orientiert sich Accessiway an den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie an den nationalen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten, in denen die Geschäftseinheiten der Accessiway-Gruppe ansässig sind (Italien, Österreich, Frankreich und Deutschland). Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Für Rechtsordnungen außerhalb der Europäischen Union orientiert sich Accessiway freiwillig an weiteren international anerkannten Standards und Rechtsrahmen für digitale Barrierefreiheit, darunter dem US-amerikanischen Americans with Disabilities Act (ADA) sowie dem kanadischen Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA). Der Verweis auf diese Standards dient ausschließlich Informationszwecken und begründet weder deren unmittelbare rechtliche Anwendbarkeit auf Accessiway noch weitergehende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen.

Allgemeine Beschreibung des Dienstes

Die Website accessiway.com ist die offizielle Unternehmenswebsite der AccessiWay S.R.L. und dient der Bereitstellung von Informationen. Sie stellt das Unternehmen, seine Produkte und die Beratungsleistungen im Bereich digitale Barrierefreiheit vor (Barrierefreiheitsbewertungen, Behebung, Schulungen sowie Unterstützung bei der Einhaltung von EAA, WCAG und EN 301 549), die Geschäftskund:innen angeboten werden. Diese Leistungen zählen nicht zu den Verbraucherdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) fallen.Die Website ermöglicht weder den Online-Abschluss von Verträgen noch den direkten Kauf von Leistungen durch Verbraucher:innen: Über die Kontaktformulare eingereichte Anfragen begründen lediglich einen geschäftlichen Erstkontakt. Etwaige Vertragsverhandlungen und ein Vertragsabschluss erfolgen anschließend im Rahmen der üblichen B2B-Geschäftsprozesse des Unternehmens und außerhalb der Website.

Beschreibungen und Erläuterungen zur Funktionsweise des Dienstes

Die Website stellt informative Inhalte bereit, darunter Leistungsbeschreibungen, Ressourcen, Blogbeiträge und Fallstudien, und bietet Kontaktformulare zur Übermittlung geschäftlicher Anfragen an. Sie umfasst keine E-Commerce-Funktionen (Warenkorb, Checkout, Online-Zahlung) und bietet keinen Zugang zu Bankdienstleistungen, elektronischen Kommunikationsdiensten, audiovisuellen Mediendiensten oder Personenbeförderungsdiensten.

Beschreibung der Maßnahmen, mit denen der Dienst die relevanten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Im Rahmen eines etablierten Verfahrens zur kontinuierlichen Sicherstellung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen orientiert sich Accessiway an der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 sowie den darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Die Dienste müssen daher:

  • wahrnehmbar sein (das heißt, die Informationen und Elemente der Dienste müssen den Nutzer:innen so dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können);

  • bedienbar sein (das heißt, die Nutzer:innen müssen die Elemente der Dienste und die Navigation nutzen können);

  • verständlich sein (das heißt, die Informationen und die Nutzung der Dienste müssen verständlich sein); und

  • robust sein (das heißt, die Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl technischer Hilfsmittel, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert zu werden).

Konformitätsstatus: teilweise konform.

Nicht barrierefreie Inhalte. In bestimmten Fällen werden Inhalte oder Dienste Dritter eingebunden, beispielsweise Formulare oder Videos. Wir überprüfen diese Inhalte regelmäßig im Rahmen unserer Möglichkeiten. Änderungen oder Aktualisierungen durch externe Anbieter, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, können jedoch dazu führen, dass diese Inhalte vorübergehend nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Wenn Sie auf eine Barriere oder ein Problem mit der Zugänglichkeit stoßen, können Sie uns über unsere Kontaktseite informieren. 

Die WCAG gibt Hinweise, wie Dienste gestaltet werden können, die für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Derzeit gibt es drei Konformitätsstufen. Im Einklang mit den europäischen Standards setzen wir die Konformitätsstufen 2.2 A und AA um.

Die Barrierefreiheit unserer Website kann über unser Barrierefreiheits-Widget individuell angepasst und erweitert werden. Das Widget steht auf jeder Seite unmittelbar zur Verfügung und ist entweder per Tastatur über den Seitenanfang erreichbar oder – sofern es als Overlay eingebunden ist – an einer festen Position in der Nähe einer Fensterecke platziert. Es ist durch ein Symbol gekennzeichnet, das dem internationalen Zeichen für Barrierefreiheit („Universal Access“-Symbol) ähnelt.

  • Nutzung ohne Sehvermögen: Navigieren Sie mit der Tabulatortaste oder aktivieren Sie die Screenreader-Kompatibilität.

  • Nutzung bei eingeschränktem Sehvermögen: Nutzen Sie die Funktionen für Zoom, Kontrast und Schriftanpassung.

  • Nutzung ohne Farbwahrnehmung: Nutzen Sie die Hervorhebungsfunktionen (Überschriften, Links, klickbare Elemente).

  • Nutzung bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Kraft: Navigieren Sie mit einem Tastaturemulator oder aktivieren Sie die Tastaturfunktion.

  • Reduzierung von Auslösern photosensitiver Anfälle: Deaktivieren Sie Animationen und bestimmte Farbkombinationen.

WARNUNG: Falls die Aktivierung einer dieser Funktionen die Kompatibilität mit Ihrer Konfiguration oder assistiven Technologie beeinträchtigt, pausieren Sie das Widget über die dafür vorgesehene Schaltfläche, um Ihre Nutzung des Dienstes nicht zu stören. Sollte eine solche Situation eintreten, kontaktieren Sie uns bitte.

Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit

Um die bestmögliche Kontrolle über den Grad der Barrierefreiheit unserer Website zu erreichen, ergreifen wir regelmäßig unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Kontinuierliches Monitoring: Die Barrierefreiheit wird fortlaufend über die Accessiway-Plattform überwacht und über unseren gesamten Softwareentwicklungszyklus hinweg integriert – vom ersten Entwurf und der Planung bis hin zu Test und Umsetzung – nach einem Accessibility-by-Design-Ansatz, wo immer möglich.

Audits: Wir führen regelmäßig automatisierte und manuelle Barrierefreiheitsprüfungen durch, um unsere digitalen Dienste systematisch zu bewerten und die Einhaltung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufen A und AA, sowie der Norm EN 301 549 zu überprüfen.

Schulungen: Wir bieten unseren Content-Manager, Designer und Entwickler kontinuierliche und umfassende Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit an. Dadurch stellen wir sicher, dass sie mit den relevanten Best Practices vertraut sind und Barrierefreiheitsprinzipien in allen Phasen der Inhaltserstellung, Gestaltung und technischen Entwicklung berücksichtigen.

Spezialisiertes Barrierefreiheits-Team: Wir verfügen über ein spezialisiertes Team, das für die Durchführung und Überwachung von Barrierefreiheitsinitiativen auf allen unseren digitalen Plattformen verantwortlich ist.

Tests mit Menschen mit Behinderungen: Wir haben die Website in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen getestet, um mögliche Barrieren zu identifizieren.

Unsere Website wurde von zertifizierten Barrierefreiheits-Expert:innen von Accessiway umfassend gemäß den geltenden Barrierefreiheitsstandards überprüft.

Wir arbeiten fortlaufend daran, die Bereitstellung unserer Dienste im Einklang mit allen gesetzlichen Anforderungen zu verbessern. Wir bieten Kontaktmöglichkeiten, um Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden und Verbesserungsvorschläge einzureichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.07.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2026 überprüft.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, Dienste oder Angebote Dritter, auf die über externe Links verwiesen wird und die außerhalb unseres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Barrierefreiheit dieser Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Die Nutzung externer Links erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung unsererseits für daraus entstehende Schäden oder rechtliche Folgen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.Sofern Nichtkonformitäten bestehen, kann das Barrierefreiheits-Widget (Overlay) so konfiguriert werden, dass es für bestimmte Aspekte eine verbesserte Zugänglichkeit ermöglicht. Damit die unterstützenden Funktionen ordnungsgemäß arbeiten, muss das Widget vollständig geladen sein und die entsprechenden Einstellungen müssen aktiviert werden. Eine fehlerhafte Konfiguration oder unvollständige Aktivierung des Widgets kann die Zugänglichkeit beeinträchtigen.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, der Ihren Zugang zu Inhalten oder Funktionen der Website beeinträchtigt, und Sie nach einer Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Ihre Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde oder einer anderen zuständigen nationalen Stelle einreichen, die in Ihrem Land für die Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit verantwortlich ist.

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