
Der European Accessibility Act gilt bereits.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen in Deutschland und Österreich digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.
Hier erfährst du, für wen das gilt, welche Pflichten dazugehören und welche Bußgelder bei einem Verstoß drohen.
Wer ist vom EAA betroffen?
Der EAA gilt branchenübergreifend für alle Unternehmen, die Verbraucher:innen in der EU die betroffenen digitalen Produkte oder Dienstleistungen anbieten.


E-Commerce und Online-Handel
Webshops und Buchungsportale müssen auffindbar, bedienbar und verständlich sein.

Banken und Zahlungsdienste
Online-Banking, Bankomaten und Zahlungsterminals fallen unter das Gesetz.

Personenverkehr
Websites, Apps und Ticketautomaten für Bus, Bahn und Flug müssen zugänglich sein.

Telekommunikation und Medien
Anbieter von Telefon-, Internet- und audiovisuellen Mediendiensten sind eingeschlossen.
Diese Pflichten gelten für Unternehmen
Der EAA übersetzt sich in konkrete, dokumentierbare Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen.
Barrierefreies Design nach EN 301 549
Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals müssen die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 erfüllen, die auf den WCAG aufbaut.
Barrierefreiheitserklärung
Unternehmen dokumentieren, wie sie die Anforderungen umsetzen, und stellen diese Informationen für Verbraucher:innen bereit.
Beschwerdeverfahren
Verbraucher:innen können mangelnde Barrierefreiheit direkt bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.
Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung
Auf Anfrage legen Unternehmen Nachweise und Unterlagen zur Konformität ihrer Produkte und Dienstleistungen vor.
AA
Gesetzlich verbindliches Konformitätsniveau in Deutschland und Österreich
EAA, WCAG und EN 301 549 greifen ineinander
Web Content Accessibility Guidelines 2.1
Legt die inhaltlichen Grundprinzipien fest: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
EN 301 549
Die harmonisierte europäische Norm übernimmt WCAG 2.1 AA vollständig und ergänzt Anforderungen für Software, Hardware und Selbstbedienungsterminals.
BFSG und BaFG
Die deutschen und österreichischen Gesetze verweisen auf EN 301 549. Wer die Norm erfüllt, gilt als konform mit dem EAA.
Ein Verstoß gegen den EAA kann teuer werden
Die Bußgelder unterscheiden sich in Deutschland und Österreich nach Schwere des Verstoßes und Unternehmensgröße.
DEUTSCHLAND
bis 100 000 €
Höchststrafe für Großunternehmen
DEUTSCHLAND
50 000 €
Höchststrafe für kleine und mittlere Unternehmen
ÖSTERREICH
bis 80 000 €
Verwaltungsstrafe für Großunternehmen, niedriger für KMU
Wo es Ausnahmen vom EAA gibt
Nicht jedes Unternehmen muss jede Anforderung im vollen Umfang erfüllen. Das Gesetz sieht diese vier Ausnahmen vor.
Kleinstunternehmen
Betriebe mit unter 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Umsatz sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen befreit.
Grundlegende Veränderung
Würde eine Anpassung Produkt oder Dienstleistung grundlegend verändern, kann die Anforderung entfallen.
Bestandsverträge
Laufende Dienstleistungsverträge dürfen übergangsweise bestehen bleiben, längstens bis 27.06.2030.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine dokumentierte, unverhältnismäßige Belastung befreit von einzelnen Anforderungen.
Kostenloses Barrierefreiheits-Audit anfordern.
Erfahre in einem unverbindlichen Gespräch, wo dein Unternehmen beim EAA steht.

European Accessibility Act (EAA): Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zu EAA, BFSG und BaFG
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