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BFSG (Deutschland)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Einführung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen fest, die Verbraucher:innen angeboten werden.

Das Gesetz soll Barrieren abbauen und sicherstellen, dass wesentliche Dienste auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Was ist das BFSG?

Das BFSG legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die im Alltag genutzt werden. Es gleicht den deutschen Rechtsrahmen mit dem European Accessibility Act ab und sorgt so für einheitliche Regelungen in der EU. Das Gesetz gilt sowohl für digitale Dienste als auch für bestimmte physische Produkte, insbesondere dort, wo Nutzer:innen mit digitalen Oberflächen interagieren.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das BFSG gilt für eine definierte Gruppe verbraucherorientierter Produkte und Dienstleistungen.

Digitale Dienste

  • E-Commerce

  • Bank- und Finanzdienstleistungen

  • Telekommunikationsdienste

  • Personenbeförderung und zugehörige Websites, mobile Apps, Online-Ticketsysteme und Selbstbedienungskioske

  • Audiovisuelle Mediendienste

  • E-Books und zugehörige Software

Produkte und Schnittstellen

  • Allgemeine Consumer-Hardware und Betriebssysteme (PCs, Laptops, Smartphones, Tablets)

  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Kioske)

  • E-Book-Reader

  • Endgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

  • Endgeräte für elektronische Kommunikationsdienste

  • Zahlungsterminals

Barrierefreiheitsanforderungen gelten für Schnittstellen, mit denen Nutzer:innen direkt interagieren.

Wann gilt das BFSG?

Stichtag: 28. Juni 2025

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen, die auf dem Markt bereitgestellt oder Verbraucher:innen angeboten werden, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Für bestimmte bereits bestehende Produkte können begrenzte Übergangsfristen gelten.

Rechtsrahmen und Standards

Das BFSG definiert die gesetzlichen Pflichten. Technische Standards legen fest, wie diese Pflichten umgesetzt werden.

Die Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf:

  • dem europäischen Standard EN 301 549

  • den zugrunde liegenden Prinzipien der WCAG 2.2

In der Praxis gilt: WCAG 2.2 definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Webinhalte. EN 301 549 erweitert diese Anforderungen auf weitere Technologien. Das BFSG setzt deren Anwendung in Deutschland durch.

Wer muss das BFSG einhalten?

Das BFSG gilt für Organisationen, die Verbraucher:innen in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören: Onlinehändler:innen, Banken und Finanzinstitute, Telekommunikationsanbieter:innen, Verkehrsdienstleister:innen sowie Betreiber:innen digitaler Plattformen. Auch Unternehmen außerhalb Deutschlands können betroffen sein, wenn sie betroffene Dienste für deutsche Verbraucher:innen anbieten.

Gibt es Ausnahmen?

Das BFSG enthält Regelungen für Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Diese Unternehmen, die digitale Dienste im Geltungsbereich des European Accessibility Act erbringen, sind ausgenommen. Alle anderen Organisationen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Barrierefreiheit in der öffentlichen Beschaffung

Barrierefreiheitsanforderungen gemäß EN 301 549 gelten auch für die öffentliche Beschaffung in Deutschland. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen, die sie einkaufen, die Anforderungen erfüllen. Das bedeutet: Lieferant:innen müssen Barrierefreiheit oft bereits im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nachweisen.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Deutsche Behörden sind für die Durchsetzung des BFSG zuständig. Mögliche Maßnahmen umfassen: Untersuchung von Beschwerden, Aufforderung zur Beseitigung von Barrieren sowie behördliche Überwachung von Diensten. Nutzer:innen und Organisationen können Barrierefreiheitsprobleme bei den zuständigen Behörden melden.

Welche Sanktionen können verhängt werden?

Je nach Art des Verstoßes können verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Geldbußen verhängt werden. Behörden können: die Beseitigung von Barrieren anordnen, Geldbußen verhängen sowie die Verfügbarkeit nicht konformer Produkte oder Dienste einschränken. Die Höhe der Sanktionen hängt von der Schwere des Verstoßes und den ergriffenen Maßnahmen ab.

Was BFSG-Konformität in der Praxis bedeutet

Die Einhaltung des BFSG bedeutet, dass digitale Dienste und Schnittstellen von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören: barrierefreie Websites und mobile Apps, kompatible Schnittstellen für Assistierende Technologien, barrierefreie Transaktionsprozesse sowie klare und nutzbare Navigation. Barrierefreiheit muss entlang vollständiger User Journeys berücksichtigt werden: beim Surfen, bei der Interaktion und bei Transaktionen.

So unterstützt Accessiway bei der BFSG-Konformität

Accessiway unterstützt Organisationen bei der Vorbereitung auf das BFSG durch:

  • Barrierefreiheits-Audits gemäß EN 301 549 und WCAG 2.2

  • Automatisiertes Barrierefreiheits-Monitoring

  • Remediation Guidance für Entwicklungsteams

  • Barrierefreiheits-Trainings

  • Kontinuierliche Compliance-Unterstützung

  • Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung

Erfahre mehr darüber, wie wir Barrierefreiheit unterstützen, auf unserer Lösungsseite.

Diese Leistungen helfen Organisationen, sich am European Accessibility Act auszurichten und Barrierefreiheit dauerhaft sicherzustellen.

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