Als Leader im 2026 Gartner® Magic Quadrant™ for Digital Accessibility eingestuft | Mehr über die Anerkennung lesen
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Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA)
European Accessibility Act
Rechtliche Prüfung: Cecilia Pirchio
Einführung
Der European Accessibility Act (EAA) führt einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union ein.
Barrierefreiheitsregulierung spiegelt einen realen und wachsenden Bedarf wider. Laut Eurostat lebt etwa jeder vierte Erwachsene in der EU mit einer Form von Behinderung. Das sind mehr als 100 Millionen Menschen in Europa. Viele von ihnen stoßen nach wie vor auf Barrieren bei der Nutzung digitaler Dienste, sei es beim Online-Banking, bei Buchungssystemen im Verkehr oder auf E-Commerce-Plattformen.
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen Dienste eigenständig nutzen können. Sie verbessert darüber hinaus die Nutzbarkeit für alle. Klare Navigation, gut lesbare Oberflächen und strukturierte Inhalte kommen vielen Nutzer:innen zugute, darunter älteren Menschen und Personen, die Assistierende Technologien verwenden.
Der European Accessibility Act schafft einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen mit dem Ziel, digitale Barrieren im europäischen Markt abzubauen.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie, die die Europäische Union 2019 verabschiedet hat. Er legt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Verbraucherprodukte und digitale Dienstleistungen in der EU fest.
Die Richtlinie konzentriert sich auf Technologien, auf die Menschen im Alltag angewiesen sind.
Beispiele:
E-Books und Lesesoftware
Plattformen für audiovisuelle Mediendienste
Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten
Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, diese Dienste eigenständig zu nutzen und vollständig am digitalen Leben teilzuhaben.
Die Richtlinie unterstützt zudem den EU-Binnenmarkt, indem sie Barrierefreiheitsanforderungen über die Mitgliedstaaten hinweg harmonisiert.
Nationale Umsetzung des EAA
Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie. Das bedeutet: EU-Länder setzen ihn durch nationale Gesetzgebung um.
Jeder Mitgliedstaat überführt die Richtlinie in seinen eigenen Rechtsrahmen.
Beispiele:
Diese Gesetze regeln, wie Barrierefreiheitsanforderungen innerhalb der einzelnen Länder durchgesetzt werden. Wir erläutern sie ausführlicher auf den jeweiligen Seiten.
Ab wann gilt der EAA?
Der European Accessibility Act folgt einem mehrjährigen Umsetzungszeitplan.
Wichtige Meilensteine:
2019: Verabschiedung der Richtlinie durch die Europäische Union
2022: Frist für die nationale Umsetzung der Richtlinie
28. Juni 2025: Barrierefreiheitsanforderungen werden durchsetzbar
Ab Juni 2025 müssen Organisationen, die betroffene Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sicherstellen, dass diese die in der nationalen Gesetzgebung definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Für bestimmte Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt sind, können Übergangsfristen gelten. Neue Dienste, die nach Juni 2025 auf den Markt kommen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen von Anfang an erfüllen.
Wie hängt der EAA mit Barrierefreiheitsstandards zusammen?
Der EAA definiert rechtliche Verpflichtungen. Technische Standards beschreiben, wie Barrierefreiheitsanforderungen in der Praxis umgesetzt werden.
Zwei Standards sind besonders relevant.
EN 301 549
EN 301 549 ist der europäische Barrierefreiheitsstandard für Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die derzeit für den EAA maßgebliche Version ist v3.2.1. Sie basiert auf WCAG 2.1. Die neue Version v4.1.1 basiert auf WCAG 2.2 und wurde im September 2026 veröffentlicht. Sie soll v3.2.1 ersetzen, sobald ihre Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.
Er umfasst Barrierefreiheitsanforderungen für:
Websites
Mobile Anwendungen
Software
Digitale Dokumente
Multimedia
EN 301 549 integriert die WCAG-Anforderungen und erweitert sie auf weitere digitale Technologien.
Gemeinsam bilden WCAG und EN 301 549 den technischen Rahmen, an dem sich Organisationen bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen des EAA orientieren.
WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C).
Die WCAG legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen sie wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren können.
Die Richtlinien behandeln Bereiche wie:
Tastaturnavigation
Farbkontrast
Alternativtexte für Bilder
Barrierefreie Formulare und Interaktionen
Viele Barrierefreiheitsvorschriften verweisen auf die WCAG als Grundlage für Web-Barrierefreiheit.
Wer muss den EAA einhalten?
Die Richtlinie gilt vor allem für Organisationen, die verbraucherorientierte Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten.
Typische Beispiele:
Onlinehändler:innen
Banken und Finanzdienstleister:innen
Telekommunikationsanbieter:innen
E-Book-Plattformen
Ticketbuchungssysteme
Transportdienstleister:innen
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU fallen in den Geltungsbereich, wenn sie betroffene Dienste für EU-Verbraucher:innen anbieten.
Gilt der EAA für B2B-Dienste?
Dienste, die ausschließlich für Geschäftskunden konzipiert sind, fallen in der Regel nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie.
Viele Plattformen kombinieren jedoch Geschäfts- und Verbraucherschnittstellen. Wenn Verbraucher:innen direkt mit einem Dienst interagieren, können für diese Teile der Plattform Barrierefreiheitsanforderungen gelten.
Organisationen überprüfen häufig ihre User Journeys, um festzustellen, wo Verbraucherinteraktionen stattfinden.
Sind kleine Unternehmen befreit?
Die Richtlinie enthält besondere Regelungen für Kleinstunternehmen.
Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb mit:
weniger als 10 Mitarbeitenden
einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro
Kleinstunternehmen, die Dienste im Geltungsbereich des EAA erbringen, sind befreit.
Kleine und mittlere Unternehmen oberhalb dieser Schwellenwerte müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in der Regel erfüllen.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Zwei begrenzte Ausnahmen können greifen.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine Organisation kann geltend machen, dass Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Behörden berücksichtigen bei dieser Prüfung mehrere Faktoren, darunter:
Größe des Unternehmens
verfügbare finanzielle Mittel
geschätzte Umsetzungskosten
erwarteter Nutzen für Menschen mit Behinderungen
Organisationen müssen diese Bewertung dokumentieren.
Eine unverhältnismäßige Belastung kann nicht pauschal als Begründung dienen, um Barrierefreiheit insgesamt zu vermeiden. Sie kann für bestimmte Funktionen oder Komponenten gelten, nicht jedoch für einen gesamten Dienst.
Auch wenn bestimmte Anforderungen nicht umgesetzt werden, wird von Organisationen erwartet, Barrierefreiheit dort sicherzustellen, wo es zumutbar ist.
In der Praxis wirkt sich Barrierefreiheit auch direkt auf die Nutzererfahrung aus. Dienste, die schwer zu bedienen bleiben, können zu verlorenen Kund:innen, geringerem Engagement und weniger Vertrauen führen. Das gilt unabhängig davon, ob eine bestimmte Anforderung in den Geltungsbereich der Regulierung fällt.
Grundlegende Veränderung
Barrierefreiheitsanforderungen können auch entfallen, wenn sie das Wesen eines Produkts oder Dienstes grundlegend verändern würden.
Solche Fälle sind vergleichsweise selten und erfordern eine klare Begründung.
Was erfordert die EAA-Konformität für digitale Dienste?
Für Websites, Anwendungen und digitale Schnittstellen wird Konformität über die vier Prinzipien der Barrierefreiheit definiert. Inhalte und Funktionen müssen sein:
wahrnehmbar
bedienbar
verständlich
robust
Diese Prinzipien beschreiben das erwartete Ergebnis. Die WCAG liefern die Kriterien, anhand derer diese Anforderungen in der Praxis erfüllt werden, abgestimmt auf die jeweiligen Funktionen und den Kontext jedes Dienstes.
Ein Dienst gilt als barrierefrei, wenn Nutzer:innen darauf zugreifen, darin navigieren, ihn verstehen und wesentliche Aktionen eigenständig durchführen können. Das gilt auch für Nutzer:innen, die auf Assistierende Technologien angewiesen sind.
Barrierefreiheitsanforderungen gelten für den gesamten Dienst. Alle digitalen Touchpoints müssen barrierefrei sein: Websites, mobile Anwendungen und zugehörige Plattformen. Gleiches gilt für Drittanbieter-Integrationen wie Login-Systeme, Zahlungsabläufe oder Kundenservice-Tools.
Wer Barrierefreiheit in Design-, Entwicklungs- und Content-Prozesse integriert, kann sie leichter aufrechterhalten, während sich digitale Produkte weiterentwickeln.
Was passiert bei Nichteinhaltung des EAA?
Manche Organisationen bieten Produkte oder Dienstleistungen an, die unter den European Accessibility Act fallen, erfüllen aber die Barrierefreiheitsanforderungen nicht. In diesem Fall können nationale Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Da die Richtlinie durch nationale Gesetze umgesetzt wird, erfolgt die Durchsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Behörden können:
Beschwerden von Nutzer:innen untersuchen
regulatorische Überprüfungen durchführen
Organisationen auffordern, digitale Barrieren zu beseitigen
Sanktionen oder Korrekturmaßnahmen verhängen
Verbraucher:innen und Behindertenorganisationen können nicht barrierefreie Dienste ebenfalls bei den nationalen Durchsetzungsbehörden melden.
Digitale Barrieren können auch geschäftliche Risiken verursachen. Nutzer:innen, die nicht auf Dienste zugreifen können, verlassen möglicherweise eine Plattform oder wechseln zu einem alternativen Anbieter.
Welche Geldbußen können unter dem EAA verhängt werden?
Der EAA definiert keine einheitliche EU-weite Bußgeldstruktur.
Jeder EU-Mitgliedstaat legt Sanktionen durch seine nationale Gesetzgebung fest.
Mögliche Konsequenzen umfassen:
Verwaltungsrechtliche Geldbußen
Anordnungen zur Beseitigung von digitalen Barrieren
Einschränkungen beim Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen
Regulatorische Untersuchungen
Organisationen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, können daher je nach nationaler Umsetzung der Richtlinie mit unterschiedlichen Durchsetzungsrahmen konfrontiert sein.
Wie können sich Organisationen auf den EAA vorbereiten?
Die Vorbereitung auf Barrierefreiheitsanforderungen beginnt häufig damit, den aktuellen Barrierefreiheitsstatus digitaler Dienste zu verstehen.
1. Barrierefreiheit bewerten
Barrierefreiheitsbewertungen identifizieren Barrieren, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Häufige Probleme umfassen:
fehlende Alternativtexte
Navigationsprobleme
nicht barrierefreie Formulare
unzureichende Farbkontraste
Inkompatibilität mit Assistierenden Technologien
Barrierefreiheits-Audits und automatisierte Scan-Tools helfen Organisationen, verbreitete Probleme zu identifizieren und eine erste Bestandsaufnahme zu erstellen. Automatisierte Tools liefern jedoch keine vollständige Barrierefreiheitsbewertung, auch nicht mit fortgeschrittener KI. Viele Barrieren lassen sich nur durch Expert:innentests und reale Nutzung mit Assistierenden Technologien erkennen.
2. Digitale Barrieren beseitigen
Sobald digitale Barrieren identifiziert sind, wird die Behebung nach Auswirkung und Reichweite priorisiert.
Probleme werden typischerweise zuerst behoben, wenn sie kritische Nutzeraktionen betreffen: etwa die Registrierung, das Einloggen, einen Kaufabschluss oder den Zugang zu wesentlichen Informationen wie Verträgen oder Geschäftsbedingungen. Die Priorisierung hängt auch davon ab, wie weit verbreitet das Problem im Dienst ist und wie viele Nutzer:innen es betrifft.
Für jede identifizierte Barriere wird eine geeignete Lösung umgesetzt. In manchen Fällen bedeutet das, das Problem direkt zu beheben. In anderen Fällen kann es erforderlich sein, eine barrierefreie Alternative bereitzustellen, damit Nutzer:innen den Inhalt oder die Aufgabe ohne Barrieren abschließen können.
Die Behebung erfordert oft die Zusammenarbeit von Designer:innen, Entwickler:innen und Content-Teams, um sicherzustellen, dass Lösungen wirksam und über den gesamten Dienst hinweg konsistent sind.
3. Barrierefreiheit in Entwicklungsprozesse integrieren
Barrierefreiheit lässt sich leichter aufrechterhalten, wenn sie in die alltäglichen digitalen Prozesse integriert wird.
Organisationen führen häufig ein:
Barrierefreiheitstests während der Entwicklung
Barrierefreiheitsprüfungen vor Produktreleases
Interne Barrierefreiheitsrichtlinien für Design und Entwicklung
4. Barrierefreiheit kontinuierlich überwachen
Digitale Dienste entwickeln sich durch Updates, neue Inhalte und Produktänderungen weiter.
Kontinuierliches Monitoring hilft sicherzustellen, dass Barrierefreiheit Teil des Entwicklungszyklus bleibt.
Wie kann Accessiway bei der Vorbereitung auf den EAA helfen?
Die Erfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen betrifft oft mehrere Teams in den Bereichen Design, Entwicklung, Compliance und Produktmanagement.
Accessiway arbeitet mit Organisationen zusammen, um Barrierefreiheit in digitale Arbeitsabläufe zu integrieren und die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards sicherzustellen.
Unsere Unterstützung umfasst:
Automatisiertes Barrierefreiheits-Monitoring
Remediation Guidance für Entwicklungsteams
Kontinuierliche Compliance-Überwachung
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Barrierefreiheit unterstützen, auf unserer Lösungsseite.
Diese Leistungen helfen Organisationen, sich an Standards wie WCAG und EN 301 549 auszurichten, die vielen Barrierefreiheitsvorschriften einschließlich des European Accessibility Act zugrunde liegen.
Barrierefreiheit verbessert sich, wenn sie Teil der fortlaufenden digitalen Praxis wird. Mit den richtigen Prozessen und Tools können Organisationen digitale Erlebnisse schaffen, die für alle funktionieren.