Die AgID-Leitlinien
PRIVACY NOTICE FOR USERS ACCESSING THE WEBSITE
Die Verpflichtungen aus dem European Accessibility Act (EAA) gelten in Italien seit dem 28. Juni 2025 auch für private Unternehmen. Im Jahr 2026 haben sich nicht die grundlegenden Anforderungen geändert, sondern deren praktische Durchsetzbarkeit. Mit der Veröffentlichung der AgID-Leitlinien 38/2026 und der Einführung einer öffentlichen Beschwerdeplattform entwickelt sich digitale Barrierefreiheit in Italien von einer formalen gesetzlichen Verpflichtung zu einem überprüfbaren und durchsetzbaren Anforderungsbereich, bei dessen Verstößen auch Sanktionen möglich sind.
Wenn Ihr Unternehmen digitale Dienste für Verbraucher:innen auf dem italienischen Markt anbietet, finden Sie hier eine kurze, praktische Erklärung: Was die Leitlinien besagen, für wen sie gelten und wie das Verfahren abläuft.
Was sind die AgID-Leitlinien zur Barrierefreiheit?
Die bedeutendste Veränderung ist institutioneller Art. AgID (Italiens Agentur für ein digitales Italien) hat sich von einer benannten zu einer handelnden Behörde entwickelt. Zum ersten Mal können private Unternehmen förmliche Beschwerden, Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen und Sanktionen erhalten — ohne vorherige Ankündigung.
Eine kurze Zeitleiste hilft dabei, die Entwicklung einzuordnen:
Juni 2025 — Die EAA-Pflichten gelten erstmals auch für private Unternehmen.
März 2026 — Veröffentlichung der AgID-Leitlinien 38/2026.
März 2026 — Die Online-Beschwerdeplattform von AgID geht live.
Was die Leitlinien klarstellen
Zwei zentrale Aspekte der Leitlinien sollten frühzeitig berücksichtigt werden, da sie maßgeblich bestimmen, wie die Konformität in der Praxis nachgewiesen werden ka
Kontrollblätter (schede di controllo). Sie sind der zentrale Bezugspunkt, um die Konformität von Websites und Apps zu überprüfen. Streng genommen sind sie nicht verpflichtend — aber sie sind das Instrument, das bei Kontrollen zum Einsatz kommt. Wer sie ausfüllt und ordentlich aufbewahrt, verfügt über einen dokumentierten Nachweis, dass die Arbeit geleistet wurde.
Unverhältnismäßige Belastung (onere sproporzionato). Unternehmen können sich auf diese Ausnahme berufen, wenn die Umsetzung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen tatsächlich eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine vereinfachte Ausnahmeregelung: Es ist eine dokumentierte Bewertung erforderlich, aus der hervorgeht, dass eine Anpassung nicht zumutbar oder praktisch nicht möglich ist. Diese Bewertung ist für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren.
Wer muss die Vorgaben erfüllen?
Das Gesetzesdekret 82/2022 gilt für private Unternehmen, die in bestimmten Branchen digitale Dienste für Verbraucher:innen anbieten. Wichtig: Wird ein Dienst sowohl von Verbraucher:innen als auch von Fachleuten genutzt, muss er vollständig konform sein. Zu den betroffenen Branchen gehören:
E-Commerce — Online-Verkauf an Verbraucher:innen: Website, App, Kaufprozess, Kontoverwaltung und Zahlungen.
Bank- und Finanzdienstleistungen — Home-Banking, Zahlungs-Apps, Anlageplattformen, Kontoverwaltung und E-Geld.
Personenverkehr — Online-Ticketing, Buchungs-Apps und Echtzeitinformationen für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen.
Telekommunikation — Internetdienste für Verbraucher:innen, VoIP, Messaging-Apps und Zugang zu Kommunikationsnetzen.
Audiovisuelle Medien — Plattformen für Videoinhalte, einschließlich elektronischer Programmführer (EPGs), Untertitel und Audiodeskriptionen.
E-Books und Lesesoftware — Dienste zum Vertrieb digitaler Bücher und Lesesoftware, einschließlich mobiler E-Reader-Apps.
Kleinstunternehmen fallen in der Regel nicht unter diese Pflichten.
So funktioniert die Meldung
Seit 2026 kann jede Person einen digitalen Dienst, der Barrieren aufweist, bei AgID melden. Das Verfahren ist online, kostenlos und für alle Nutzer:innen zugänglich.
Entscheidend ist: Die Meldung geht nicht von AgID aus — sie kommt von den Nutzer:innen, die jetzt über einen förmlichen Kanal verfügen, um ihre Rechte geltend zu machen. Die Meldung erreicht das Unternehmen direkt, und das Unternehmen muss innerhalb von 30 Tagen mit einem Maßnahmenplan zur Behebung reagieren. Schweigen oder eine ausbleibende Antwort löst das Sanktionsverfahren aus.
Der Meldeablauf ist unkompliziert:
Die Person ruft das AgID-Portal auf und füllt das Meldeformular aus.
Sie benennt den digitalen Dienst und beschreibt die aufgetretene Barriere sowie die betroffenen Kanäle.
AgID leitet die Beschwerde an den Anbieter weiter und eröffnet das Verfahren.
Die Sanktionen
Für kleine und mittlere Unternehmen reichen die Sanktionen von mindestens 2.500 € bis höchstens 40.000 € pro einzelnem Verstoß. Für Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Mio. € liegt die Obergrenze bei 5 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre.
Vier praktische Schritte zur Konformität
Bei der Konformität geht es nicht nur darum, auf Beschwerden zu reagieren, sondern vor allem darum, Barrierefreiheitsanforderungen strukturiert und vorausschauend umzusetzen. Eine sinnvolle Vorgehensweise umfasst folgende Schritte:
Prüfen Sie Ihren Geltungsbereich. Klären Sie, ob Ihre digitalen Dienste in den Geltungsbereich des Gesetzesdekrets 82/2022 fallen. Wenn Sie in den erfassten Branchen Dienste für Verbraucher:innen anbieten — und kein Kleinstunternehmen sind — unterliegen Sie den Pflichten.
Führen Sie eine Gap-Analyse durch. Eine umfassende Bewertung hilft dabei, bestehende digitale Barrieren zu identifizieren, die den Zugang zu Ihren Diensten beeinträchtigen können, und schafft eine klare Grundlage für gezielte Verbesserungsmaßnahmen.
Dokumentieren und signieren Sie. Jede Bewertung – einschließlich der Konformitätsbewertung, der Prüfung auf unverhältnismäßige Belastung und der Bewertung wesentlicher Änderungen – muss formal dokumentiert, digital signiert, mit einem Zeitstempel versehen und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Passen Sie strukturell an. Ein Accessibility-by-Design-Ansatz baut inklusive Dienste von Grund auf — so wird Barrierefreiheit zu einer festen Fähigkeit Ihres Teams statt zu einer einmaligen Korrektur.
Was nach einer Beschwerde passiert
AgID bearbeitet Beschwerden in mehreren Verfahrensschritten. Zunächst erfolgt eine formale Prüfung sowie die Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Anbieter. Anschließend beginnt eine Dialogphase, in der der Anbieter die Möglichkeit erhält, entsprechende Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Sind diese Nachweise unzureichend oder werden sie nicht eingereicht, können weitere Maßnahmen wie Korrekturauflagen, Sanktionen oder gegebenenfalls die Aussetzung des Dienstes folgen.
Kurz gesagt
Die Anforderungen bestanden bereits; neu hinzugekommen sind im Jahr 2026 vor allem der Mechanismus zu ihrer Durchsetzung sowie ein formeller Weg, über den Nutzer ihre Anliegen und Beschwerden geltend machen können. Für jedes Unternehmen, das in Italien digitale Dienste für Verbraucher anbietet, ergibt sich daraus eine klare praktische Empfehlung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren aktuellen Stand, dokumentieren Sie die ergriffenen Maßnahmen nachvollziehbar und verstehen Sie Barrierefreiheit als einen kontinuierlichen Prozess – nicht als eine einmalige Frist, die unter Zeitdruck erfüllt werden muss.