Redaktion
—
16. Juli 2024
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was es für Ihr Unternehmen bedeutet
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Im Sommer 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Höchste Zeit also, sich mit den dann geltenden Regeln auseinanderzusetzen! Webseiten, Apps und andere digitale Produkte müssen spätestens dann barrierefrei werden. Unternehmen sollten sich diesem Thema jetzt schon stellen - und das nicht nur wegen ihrer rechtlichen, sondern auch gesellschaftlichen Verantwortung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wer ist betroffen:
- Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im B2C-Geschäft: Alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten.
- Elektronische Kommunikationsdienste: Anbieter von Video-Telefonie und anderen Kommunikationsplattformen.
- Apps und Websites, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen: Streaming-Dienste, Mediatheken und ähnliche Plattformen.
- Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste von Personenbeförderungsdiensten: Anbieter von Verkehrsdienstleistungen wie Bahn, Bus und Fluggesellschaften.
- Bankdienstleistungen: Online-Banking und andere digitale Finanzdienstleistungen.
- Und viele mehr!
Ausgenommene Unternehmen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten
- Unternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
- Produkte, die grundlegend verändert werden müssen und deren Anpassung ein wirtschaftliches Risiko darstellt
Ausgenommene Websites und Apps:
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
- Archive, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr bearbeitet werden
- Inhalte von Dritten, die das Unternehmen nicht kontrolliert
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
Maßnahmen bei Nichteinhaltung:
Behörden überwachen die Einhaltung der Anforderungen und können bei Verstößen Strafen von bis zu 80.000 € verhängen. Auf jeden Fall sollten auch kleine Unternehmen barrierefreie Inhalte anbieten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet eine wichtige Chance für Unternehmen, ihre digitalen Angebote inklusiver zu gestalten und so eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Es geht nicht nur darum, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen planen, um von den Vorteilen des BFSG zu profitieren.

Redaktion
Digitale Barrierefreiheit ins Unternehmen integrieren: Die AccessiWay Academy
Digitale Barrierefreiheit

Redaktion
Das Barrierefreiheitsgesetz tritt 2025 in Österreich in Kraft. Strafen bis zu 80.000 €.
Rechtliche Aspekte Und Datenschutz

Redaktion
So viele Menschen mit Behinderung leben in Österreich
Inklusion Csr Und Esg