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Datenschutz und Daten
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AccesScan sammelt keine Daten von Ihrer Website und hält sich an die Datenschutzbestimmungen der DSGVO.
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Accessiway ist DSGVO-konform, da keine personenbezogenen oder sensiblen Endnutzerdaten verarbeitet oder gespeichert werden. Die einzigen personenbezogenen Daten, die an unsere Server übertragen werden, sind die IP-Adresse, die jedoch nicht unverschlüsselt übertragen wird, da die Übertragung Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist. Die Software arbeitet clientseitig in einer lokalen Sitzung, so dass die anderen von uns verarbeiteten Daten (rein technisch: css-Attribute und html-Elemente) im "Local Storage" und nicht auf den Servern von Accessiway gespeichert werden. Darüber hinaus ist das für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Unternehmen israelisch, und die Eigentümer der Server, auch wenn sie in den USA ansässig sind, haben keinen Zugriff auf die Daten (gerade wegen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
Verordnungen
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WCAG 2.1 ist ein 1.000-seitiger Leitfaden, in dem erklärt wird, wie barrierefreie Websites für Menschen mit Einschränkungen aussehen und funktionieren sollten - eine Gruppe, die etwa 20 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht.
Die WCAG decken die Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Behinderungen ab, insbesondere die von Blinden und deren Nutzung von Bildschirmlesegeräten wie JAWS, NVDA und Voiceover, von Menschen mit motorischen Behinderungen und deren Bedarf an Tastaturnavigation, von Menschen mit Epilepsie, Farbenblindheit, kognitiven und Lernbehinderungen und anderen Einschränkungen des Sehvermögens.
Die ersten WCAG wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 in der heute verwendeten Form, den 2.1, erneut aktualisiert.
WCAG 2.1 auf AA-Niveau: Richtlinien, die den Standard für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Internet festlegen.SIE WURDEN VON EINER NICHT-JURISTISCHEN STELLE HERAUSGEGEBEN UND HABEN DAHER KEINEN RECHTLICHEN WERT. WCAG2.1AA INSPIRIEREN DIE GESETZGEBUNG;
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In Italien regelt das Gesetz Nr. 4/2004 vom 9. Januar, die sogenannte Legge Stanca, die Barrierefreiheit im Web und setzt die europäischen Richtlinien um. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Artikel: Artikel 3 (Soggetti erogatori / Leistungserbringer): Dieses Gesetz gilt für die öffentlichen Verwaltungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 in der jeweils geltenden Fassung, für öffentliche Wirtschaftskörperschaften, private Unternehmen, die Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen sind, regionale kommunale Unternehmen, öffentliche Einrichtungen der Betreuung und Rehabilitation, Verkehrs- und Telekommunikationsunternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Kapitalbeteiligung sowie Unternehmen, die IT-Dienstleistungen erbringen, sowie für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Artikel 3, Absatz 1-bis: Dieses Gesetz gilt außerdem für juristische Personen, die nicht unter Absatz 1 fallen, sofern sie der Öffentlichkeit Dienstleistungen über Websites oder mobile Anwendungen anbieten und in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Umsatz von mehr als fünfhundert Millionen Euro erzielt haben. Artikel 3-quater: Die Leistungserbringer müssen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer jeweiligen Websites und mobilen Anwendungen bereitstellen und regelmäßig aktualisieren. Artikel 8, Absatz 3: Die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Verwaltungen organisieren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel berufliche Fortbildungen zur Barrierefreiheit, einschließlich solcher zu den Methoden der Erstellung, Verwaltung und Aktualisierung barrierefreier Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen.
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WCAG 2.1 ist ein 1.000-seitiger Leitfaden, in dem erklärt wird, wie barrierefreie Websites für Menschen mit Einschränkungen aussehen und funktionieren sollten - eine Gruppe, die etwa 20 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht. Die WCAG decken die Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Behinderungen ab, insbesondere die von Blinden und deren Nutzung von Bildschirmlesegeräten wie JAWS, NVDA und Voiceover, von Menschen mit motorischen Behinderungen und deren Bedarf an Tastaturnavigation, von Menschen mit Epilepsie, Farbenblindheit, kognitiven und Lernbehinderungen und anderen Einschränkungen des Sehvermögens. Die ersten WCAG wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 in der heute verwendeten Form, den 2.1, erneut aktualisiert. WCAG 2.1 auf AA-Niveau: Richtlinien, die den Standard für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Internet festlegen.
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Die europäischen Richtlinien, die das Thema der Barrierefreiheit auf supranationaler Ebene regeln, sind: RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Einhaltung der Rechtsvorschriften
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Barrierefreiheit im Internet ist ein Prozess. Um ein Höchstmaß an Konformität und Barrierefreiheit anzustreben, müssen Sie sich auf fachkundige Berater verlassen. Daher empfehlen wir immer, die automatisierten Dienste der Accessiway Widget-Software mit unseren Beratungsdiensten zu kombinieren, die Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und sie gemäß den Best Practices auszuführen, so dass Sie gemeinsam daran arbeiten können, das höchstmögliche Maß an Konformität für Ihre Website zu erreichen.
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AcceScan hat zwar keine rechtliche Befugnis, liefert aber eine Bewertung des Konformitätsstatus der Seitenvorlagen Ihrer Website, die Ihnen und Ihrem Team bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen helfen kann.
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