top of page

28. August 2026

Barrierefreiheits-Audit: was es ist, wie es abläuft und was es prüft

Ein Barrierefreiheits-Audit ist mehr als ein Scan. Wie der Umfang festgelegt wird, welche Standards gelten, was in den Bericht gehört und was ein Audit kostet.

Introduction

This Privacy Notice aims to clearly and transparently explain which personal data we collect when you visit our website, why we collect it, how we use it, and what Your rights are.

We process your personal data in accordance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. We are committed to ensuring that all processing activities are carried out in accordance with the principles of lawfulness, fairness, transparency, data minimization, integrity, and confidentiality.

Specifically, in this notice you will find information about:

 

  • which data we collect about you and for what purposes;

  • the legal bases on which we process such data;

  • who we may share your data with;

  • how long we retain your data;

  • your rights and how to exercise them.
     

While we sometimes need Your data for example, to respond to your requests or improve our website), we do so with respect, care and only when truly necessary.

Our Privacy Promises

 

  • We deeply value your privacy, and for this reason, we guarantee that:

  • We treat your data as if it were our own.

  • We use your data only for the purposes outlined in this notice.

  • We retain your data only for as long as strictly necessary.

  • We do not share your data with third parties without a valid legal basis or your explicit consent.
     

1. Who Processes Your Personal Data

The Data Controller — that is, the entity that determines the purposes and means of the processing of Your personal data — is AccessiWay S.a.S., with registered office at 7 Rue du Général Henrion Bertier, 92200 Neuilly-sur-Sein registered with the Nanterre Trade and Companies Register under number 914 022 595.

AccessiWay is part of the team.blue group and, in certain cases, acts as joint controller together with team.blue NV, with registered office at Skaldenstraat 121, 9042 Ghent, Belgium. In this context, Your personal data may be shared within the group for statistical, administrative, operational, and service improvement purposes.

AccessiWay and team.blue have defined their respective roles and responsibilities under a joint controllership agreement pursuant to Article 26 of the GDPR, ensuring full compliance with data protection regulations.

For more information regarding joint controllership or to exercise Your rights, you may contact AccessiWay via email at the following email addresses:

📧 legal.fr@accessiway.com or info@accessiway.com.

2. Who This Privacy Notice Applies To

This notice applies to:

 

  • users who browse the website www.accessiway.com,

  • individuals who contact us through the form available on the website or via email;

  • users who interact with tools we have implemented (e.g. widgets, cookies);

  • individuals who, through the website or other channels, access external platforms or third-party entities through which they may submit a job application (e.g. recruiting portals or employment agencies).

  • In such cases, the privacy notices of the third parties involved — independent from AccessiWay — also apply.
     

3. What Data We Process

To manage your interaction with our website, we may process the following categories of personal data:

 

  • Identification and contact details such as name, surname, company, job title, email address, and phone number.

  • These data may be partially processed through our customer relationship management (CRM) system.

  • Data relating to your interaction with our services such as information collected via the website or through Hubspot, such as communication history, preferences, requests, and commercial or technical notes.

  • Technical data such as IP address, device type, operating system, browser, access times, and other data automatically recorded by our systems or servers.

  • Browsing data and preferences such as collected via cookies or similar technologies, in accordance with the choices expressed through the cookie consent banner.

  • Application data such as personal information included in your CV or other documents submitted through third-party platforms (e.g. professional experience, education, contact details).

  • These data are processed by AccessiWay only after being transmitted by the third party, which remains autonomous in the initial processing.
     

4. Purposes and Legal Basis of Processing

We process Your personal data in compliance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. Your data may be processed for the following purposes:

 

  • Technical operation of the website
     

We process technical data, using technical cookies and similar tools, to allow You to access the site, view it correctly, and ensure it functions properly (e.g. browsing, content loading, storing preferences).

📌Legal basis: this processing is necessary to provide a service requested by the user, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR. Your consent is not required for these cookies.

 

  • Handling contact or support requests
     

When you send us a request — via the contact form or by email — we process your data to respond and provide the information requested.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.

 

  • Compliance with legal obligations
     

In certain cases, we may need to process your data to comply with legal obligations, such as tax, accounting, or IT security requirements.

📌 Legal basis: this processing is based on compliance with a legal obligation, pursuant to Article 6(1)(c) of the GDPR.

  • Statistical analysis and website improvement
     

We use analytical tools (e.g. analytical cookies) to collect aggregated data in order to understand how the website is used and to improve its content and functionality.

📌 Legal basis: we process this data only with your freely given and specific consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR.

  • Marketing and Profiling
     

If you authorize us to do so, we may use your data to send you promotional communications or provide personalized content (e.g. through profiling cookies).

📌 Legal basis: this processing is carried out only with your explicit consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR. You may withdraw your consent at any time without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.

 

  • Management of job applications through third parties
     

We may receive job applications via third-party platforms (e.g. job portals) or through recruitment agencies. In such cases, we process the submitted data to assess your suitability for the proposed role.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.

Note: the privacy policies of the third-party platforms or agencies involved also apply, independently of AccessiWay.

5. Cookies and Tracking Tools

This website uses a cookie management system provided by iubenda, which allows you to:

 

  • view a full and transparent list of the cookies in use;

  • modify or withdraw your consent at any time;

  • access the complete Cookie Policy, integrated in the cookie widget.
     

You can manage your preferences by clicking on the cookie widget icon located at the bottom left corner of every page on the site.

Technical cookies are necessary and therefore enabled by default. Other non-essential cookies (analytical, profiling) are only enabled with your consent.

For more information, please refer to the full Cookie Policy accessible from the cookie widget.

6. Use of accessWidget

This website integrates accessWidget, an automated accessibility tool developed by accessiBe Ltd. and distributed by AccessiWay. The widget allows users to personalize their browsing experience based on their needs.

When the user activates the widget, their IP address is technically transmitted, but:

 

  • it is not stored, tracked, or associated with identifiable individuals;

  • it is anonymized via a proxy located in the European Union;

  • it is not used for profiling or marketing purposes.
     

📌 Legal basis: provision of a service requested by the user (Article 6(1)(b) of the GDPR).

7. Data Security

We adopt appropriate technical and organizational measures to ensure the security, integrity, and confidentiality of the personal data we process. These measures are designed to prevent unauthorized access, loss, disclosure, or alteration of your data. In particular, we implement:

 

  • secure connections via HTTPS (SSL/TLS);

  • authentication systems and access control;

  • access limitation and internal access tracking mechanisms;

  • regular audits and verification procedures;

  • continuous updates to systems and security measures according to the level of risk.
     

8. Data Retention

Your personal data is stored only for the time strictly necessary to achieve the purposes for which it was collected. Specifically:

 

  • Contact data: up to 10 years if relevant for contractual or legal purposes;

  • Technical and browsing data: according to what is outlined in the Cookie Policy;

  • Marketing data: until consent is withdrawn.
     

9. Your Rights (Data Subject Rights)

As a data subject, you may exercise the rights provided under Articles 15–22 of the GDPR at any time. In particular, you have the right to:

 

  • Obtain confirmation as to whether or not your personal data is being processed and access such data (right of access);

  • Request the rectification of inaccurate personal data or the completion of incomplete data (right to rectification);

  • Request the erasure of your data, if the conditions set out in the GDPR are met (right to erasure);

  • Obtain restriction of processing where applicable (right to restriction);

  • Object to the processing of your data, in whole or in part, under certain circumstances (right to object);

  • Receive your data in a structured, commonly used, and machine-readable format, and, where technically feasible, have it transmitted directly to another controller (right to data portability);

  • Withdraw your consent at any time, without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
     

📧 You can exercise Your rights at any time by contacting us at: legal.fr@accessiway.com.

🔗 If you are located in France and believe that the processing of your personal data violates applicable law, you have the right to lodge a complaint with the French Data Protection Authority (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) via the website: www.cnil.fr.

*If you have difficulty accessing our form, please feel free to contact us. Send an e-mail to info@accessiway.com

Ein Barrierefreiheits-Audit ist eine strukturierte Bewertung einer Website, App, eines Portals, Dokuments oder einer anderen digitalen Anwendung anhand vereinbarter Kriterien der Barrierefreiheit. Es verbindet automatisierte Prüfungen mit manueller Expertenbewertung, Tests mit assistiven Technologien und, wo im Umfang enthalten, Tests aus gelebter Erfahrung. Am Ende steht eine priorisierte Liste von Befunden mit konkreten Empfehlungen.

In diesem Artikel

Wie funktioniert ein Barrierefreiheits-Audit?

Ein gutes Audit kombiniert mehrere Methoden. Keine einzelne findet jede Barriere oder zeigt, ob eine Anwendung in der Praxis funktioniert.

Methode

Besonders geeignet für

Wichtige Grenze

Automatisierte Tests

Fehlende Beschriftungen, zu geringe Kontraste, strukturelle Barrieren, wiederholbare Prüfungen.

Sie entscheiden nicht zuverlässig, ob Inhalte verständlich und in einer Aufgabe nutzbar sind.

Manuelle Expertentests

Inhalte, Komponenten, Code, Interaktionen gegen vereinbarte Kriterien bewerten.

Sie brauchen einen klar definierten Umfang, passende Umgebungen, Fachurteil.

Tests mit assistiver Technologie

Tastaturbedienung, Fokusverhalten, Screenreader-Ausgabe, Zusammenspiel mit den jeweiligen Tools.

Ein Tool oder eine Umgebung bildet nicht jede Nutzerkonfiguration ab.

Tests aus gelebter Erfahrung

Barrieren erkennen, die im Alltag auftreten, und Stellen, an denen Aufgaben scheitern.

Sie ergänzen die normbasierte Bewertung. Keine Einzelperson steht für alle Zugangsbedürfnisse.

Die Größenordnung ist wichtig, bevor du ein Programm rund um einen Scanner planst. Automatisierte Tests identifizierten 57,38 % der Barrieren in Deques Automated Accessibility Coverage Report, gemessen an über 13.000 Seiten und Seitenzuständen und knapp 300.000 Befunden. Das ist ein nützlicher Vorsprung, und die schwierigere Hälfte bleibt bei den Menschen. Wie manuelle und automatisierte Tests zusammenwirken, haben wir separat beschrieben.

Ein typisches Audit läuft in fünf Schritten ab.

Schritt 1: Umfang und Testumgebungen festlegen

Kläre die Stichprobe, die Kriterien, die Kombinationen aus Browser und assistiver Technologie, die Testzugänge, die Daten. Was hier offenbleibt, wird später zum Vorbehalt im Bericht.

Schritt 2: Produkt erkunden und automatisierte Prüfungen laufen lassen

Scanner erfassen das Gelände und melden wiederkehrende Fehler schnell. Jedes Ergebnis wird von Hand geprüft, denn Tools übersehen Barrieren und melden Dinge, die keine sind.

Schritt 3: Inhalte, Komponenten und Nutzerwege manuell bewerten

Die Prüfer:innen arbeiten die Stichprobe gegen jedes anwendbare Kriterium durch und decken dabei die Interaktionszustände ab, die automatisierte Prüfungen nie erreichen.

Schritt 4: Tastatur und assistive Technologie testen

Zuerst der Tastaturdurchlauf, dann die Tests mit den vereinbarten Screenreadern. Das Verhalten unterscheidet sich zwischen Tools und zwischen Plattformen. Die in Schritt 1 festgelegten Umgebungen bestimmen also, was diese Phase findet.

Schritt 5: Befunde so dokumentieren, dass Teams handeln können

Die Befunde gehen in ein Format, mit dem dein Entwicklungsteam arbeiten kann. Darum geht es im übernächsten Abschnitt.

Warum ein Barrierefreiheits-Audit durchführen?

Ein Audit gibt deinem Team Belege statt Absichten: eine Liste von Barrieren, priorisiert, mit einer Korrekturrichtung für jede.

Behebst du eine Barriere in einer gemeinsam genutzten Komponente, verbesserst du jede Seite, die sie verwendet.

Der Nutzen reicht über Konformität hinaus. Saubere Semantik, aussagekräftige Linktexte, Alternativtexte, Untertitel: dieselben Signale liest auch die Suchmaschine. Barrierefreiheit und organische Sichtbarkeit bewegen sich gemeinsam. Und sie prägt, wie Menschen dich wahrnehmen. Apple behandelt Barrierefreiheit seit zwei Jahrzehnten als Produktstandard und nicht als Feature-Wunsch. Dieser Ruf ist heute Teil des Markenwerts.

Die Gruppe, die davon profitiert, ist größer als die meisten Teams erwarten. Neben Menschen mit Behinderungen funktioniert ein barrierefreier Nutzerweg besser für ältere Menschen, für Menschen mit geringer digitaler Kompetenz und für alle mit einer situativen Einschränkung: grelles Sonnenlicht, ein lauter Zug, ein geliehenes Gerät, eine freie Hand oder ADHS. Für diese Bedingungen zu gestalten heißt, für alle zu gestalten.

Wann solltest du ein Audit durchführen?

Ein Basis-Audit ist ein guter Ausgangspunkt für jedes Barrierefreiheitsprogramm. Besonders wertvoll ist es vor einem Relaunch, einer Plattformmigration, einem Produktstart, einem größeren Release, einer Ausschreibung oder einer Markterweiterung.

Priorisiere ein Audit, wenn du:

  • einen wichtigen Nutzerweg einführst oder deutlich veränderst, etwa Checkout, Login, Buchung, Antrag, Zahlung, Einwilligung, Support.

  • Rückmeldungen zur Barrierefreiheit von Kund:innen, Mitarbeitenden oder dem Support erhältst.

  • einen Drittanbieterdienst einbindest, der einen wichtigen Nutzerweg berührt.

  • eine rechtliche, vergaberechtliche oder marktbezogene Anforderung erfüllen musst.

Wie bereitest du ein Audit vor?

Kläre zuerst, wozu die Bewertung dient. Vielleicht willst du einen Ausgangswert, einen besseren Conversion-Weg, Unterstützung bei einem Relaunch, Vorbereitung auf eine Ausschreibung oder einen Überblick über deinen Stand gegenüber geltenden Anforderungen. Dieser Zweck bestimmt Kriterien, Plattformen, Nutzerwege, Prüftiefe.

Vor Testbeginn klärst du:

  • die digitalen Assets im Umfang, darunter öffentliche Websites, Portale, Web- und Mobile-Apps, Dokumente, Medien, Formulare, Drittanbietertools.

  • die Nutzerwege mit der größten Bedeutung und die Teams, die dafür verantwortlich sind.

  • Testzugänge, realistische Testdaten, passende Umgebungen.

  • die Geräte und assistiven Technologien, die für deine Nutzer:innen am wichtigsten sind.

  • Drittanbieter-Touchpoints wie Zahlung, Buchung, Chat, Einwilligung, Video.

Zwei Punkte verdienen früh Aufmerksamkeit.

Drittanbieterdienste

Sie erzeugen Barrieren mitten in einem sonst barrierefreien Nutzerweg. Und es sind meist die Barrieren, die du nicht selbst beheben kannst.

Login-Bereiche

Kontoverwaltung, Dokumentenzugriff, Self-Service liegen meist hinter der Anmeldung. Sie mit aufzunehmen verändert den Auditumfang stärker als alles andere auf dieser Liste. Kläre das, bevor dir jemand einen Preis nennt.

Wie wird der Auditumfang festgelegt?

Der Umfang eines Audits deckt repräsentative Templates, wiederverwendbare Komponenten, wichtige Nutzerwege, relevante Inhaltstypen, aussagekräftige Interaktionszustände ab.

Ein Formular ohne seine Validierungs-, Fehler-, Bestätigungs- und Timeout-Zustände zu prüfen zeigt dir nur den Teil, der ohnehin funktioniert. Eine Navigationskomponente muss so bewertet werden, wie Menschen sie tatsächlich benutzen, mit Tastaturfokus und den relevanten assistiven Technologien.

Das World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht dafür ein wiederholbares Verfahren, die Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM): Umfang definieren, Zielobjekt erkunden, repräsentative Stichprobe wählen, bewerten, Ergebnisse berichten. Prüfer:innen passen das Vorgehen weiterhin an das Produkt und an den Zweck des Audits an.

Umfangsbereich

Was enthalten sein kann

Digitale Assets

Websites, Portale, Web- und Mobile-Apps, Dokumente, Medien, weitere vereinbarte Produkte.

Wiederverwendbare Elemente

Templates, Navigation, Formulare, Dialoge, Suche, Hinweise, Tabellen, Design-System-Komponenten.

Nutzerwege

Registrierung, Login, Suche, Buchung, Antrag, Zahlung, Dokumentenzugriff, Support.

Inhalte und Zustände

Text, Bilder, Diagramme, Dokumente, Medien, Fehler, Erfolgsmeldungen, Pop-ups, dynamische Aktualisierungen.

Umgebungen

Vereinbarte Kombinationen aus Browser, Gerät, Betriebssystem, assistiver Technologie.

Drittanbieter

Eingebettete oder zugelieferte Dienste, die einen Nutzerweg im Umfang berühren.

Was prüft ein Barrierefreiheits-Audit?

Ein Audit bewertet, ob eine Anwendung im Umfang die vereinbarten Kriterien erfüllt und für Menschen mit unterschiedlichen Zugangsbedürfnissen funktioniert. Die folgenden Bereiche zeigen typische Untersuchungsfelder. Sie skizzieren einen Prüfplan, ohne ihn zu ersetzen.

Prüfbereich

Beispielhafte Prüfungen

Struktur und Inhalt

Überschriftenhierarchie, Seitentitel, Sprache, Semantik, aussagekräftige Links, Beschriftungen, Alternativtexte, klare Anweisungen.

Visuelle Darstellung

Farbkontrast, Hinweise ohne Farbe, Textvergrößerung, Reflow, responsives Verhalten, sichtbarer Fokus.

Interaktion und Formulare

Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Namen und Zustände von Bedienelementen, Formularbeschriftungen, Validierung, Fehlermeldungen, Dialoge, Zeitlimits.

Medien und Dokumente

Untertitel, Transkripte, Audiodeskription wo nötig, barrierefreie Dokumente, Zugang zu Informationen in Bildern und Diagrammen.

Assistive Technologie

Ob Bedienelemente, Struktur und dynamische Aktualisierungen Screenreader und andere Tools in nutzbarer Form erreichen.

Aufgabenerfüllung

Ob Menschen einen wichtigen Nutzerweg von Anfang bis Ende abschließen können, mit Fehlerkorrektur und Bestätigung.

Audit, automatisierter Scan, User Testing: der Unterschied

Die drei Aktivitäten hängen zusammen und beantworten unterschiedliche Fragen.

Aktivität

Leitfrage

Ergebnis

Automatisierter Scan

Welche maschinell erkennbaren Barrieren meldet dieses Tool?

Ergebnisse, die menschliche Prüfung, Kontext, Priorisierung brauchen.

Barrierefreiheits-Audit

Erfüllt der vereinbarte Umfang die definierten Kriterien?

Belegte Befunde, zugeordnete Kriterien, Prioritäten, Korrekturhinweise.

User Testing

Können Menschen echte Aufgaben abschließen, und wo stoßen sie auf Barrieren?

Beobachtungen zu Aufgabenerfüllung, Usability, tatsächlich erlebten Barrieren.

Ein automatisierter Scan ist ein nützlicher Input für ein Audit. User Testing liefert Erfahrungswissen, das eine normbasierte Bewertung allein nicht erzeugt, und gehört neben diese Bewertung.

Welche Standards und Rechtsvorschriften gelten?

Lege den Maßstab fest, bevor die Tests beginnen. WCAG, EN 301 549 und der EAA hängen zusammen und sind nicht austauschbar.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale technische Standard. Sie ordnen sich um vier Prinzipien, bekannt als POUR: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Die Erfolgskriterien liegen auf den Stufen A, AA und AAA, wobei AA für die meisten Organisationen der Arbeitsmaßstab ist. WCAG 2.2 ist die aktuelle Fassung und bleibt abwärtskompatibel zu 2.1.

EN 301 549 ist die europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Sie stützt sich stark auf die WCAG und enthält Anforderungen darüber hinaus. WCAG-Konformität ist deshalb nicht gleichbedeutend damit, jede einschlägige Anforderung der EN 301 549 zu erfüllen.

Der European Accessibility Act (EAA) ist EU-Gesetzgebung und keine technische Prüfliste. Welche Pflichten greifen und welche technischen Wege offenstehen, hängt vom Produkt, der Dienstleistung, dem Markt, der nationalen Umsetzung ab.

Kontext

Praktische Folge für das Audit

Unternehmen in Deutschland

Das BFSG setzt den EAA um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Prüfe, welche deiner Produkte und Dienstleistungen darunterfallen.

Unternehmen in Österreich

Das BaFG ist die österreichische EAA-Umsetzung, ebenfalls seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich. Nicht mit dem deutschen BGG verwechseln.

Öffentliche Stellen

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Die Länder haben eigene Verordnungen mit vergleichbaren Anforderungen.

Digitale Produkte international

Lege WCAG-Version und Konformitätsstufe fest, passend zu deinen Zielen, deinen Nutzer:innen, deinem Kontext.

Weitere Märkte und Branchen

Kläre den rechtlichen und technischen Rahmen mit qualifizierter lokaler Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Die Anforderungen hängen von der Organisation, dem Angebot, der Rechtsordnung und den Umständen ab.

Was gehört in einen Auditbericht?

Er soll Entscheider:innen das Gesamtbild zeigen und Umsetzungsteams in die Lage versetzen, an einzelnen Barrieren zu arbeiten.

Jeder Befund enthält:

  • die Barriere und die betroffene Seite, den Screen, die Komponente oder den Nutzerweg.

  • das einschlägige Kriterium und einen nachvollziehbaren Beleg oder Kontext.

  • die wahrscheinliche Auswirkung auf Nutzer:innen und die zugewiesene Priorität.

  • eine praktikable Korrekturrichtung, mit der ein Entwicklungsteam arbeiten kann.

Eine Zusammenfassung für das Management hebt die wesentlichen Themen, Risiken, nächsten Schritte hervor. Die Priorisierung wägt die Auswirkung auf Nutzer:innen gegen die Kritikalität des Nutzerwegs ab: eine blockierende Barriere im E-Commerce-Checkout oder im Kontozugang braucht womöglich sofortige Aufmerksamkeit, auch wenn sie nur auf einem Screen auftritt. Eine Barriere auf Komponentenebene kann dagegen ein ganzes Produkt betreffen.

Was passiert nach dem Audit?

Der Bericht startet den Verbesserungszyklus. Drei Dinge folgen.

An der Quelle beheben

Legt Verantwortlichkeiten und Prioritäten fest, dann arbeitet ihr die Barrieren ab, die Menschen am Abschluss wichtiger Nutzerwege hindern. Stammt eine Barriere aus einem gemeinsam genutzten Template, einer Komponente oder einem Design-System-Muster, verbessert die Korrektur dort mehrere Anwendungen auf einmal.

Jede Änderung validieren

Teste jede Korrektur erneut, in der Umgebung und im Nutzerweg, wo sie gefunden wurde. Das bestätigt, dass die Barriere behoben ist und dass die Änderung keine neue Barriere bei Fokus, Ansage, Layout oder Interaktion erzeugt hat.

Die Lücke zwischen Audits schließen

Ein formales Audit ist eine Momentaufnahme. Dazwischen verankerst du Barrierefreiheit in der täglichen Arbeit:

  • Design-Reviews

  • Entwicklungsrichtlinien

  • Qualitätssicherung

  • laufendes Monitoring

  • barrierefreie Redaktionsprozesse

Unser Leitfaden zum Thema Website barrierefrei machen geht auf diese Seite ausführlicher ein.

Wie Accessiway dich unterstützt

Ein Audit findet statt, ein Bericht kommt an, die Befunde landen in einer Tabelle, und Monate später beginnt der Zyklus von vorn, während das Risiko dazwischen wächst. Unsere Plattform für digitale Barrierefreiheit ist gebaut, um diesen Zyklus zu beenden.

Unsere Fachleute legen Plattformen, Templates und Nutzerwege im Umfang fest und verbinden dann automatisierte Tests mit manueller Bewertung, Tastatur- und Screenreader-Tests, Tests aus gelebter Erfahrung. Die Befunde landen auf einem Live-Dashboard statt in einem statischen PDF, priorisiert nach Schweregrad, den einschlägigen Richtlinien zugeordnet und über unsere Jira-Integration mit dem bestehenden Workflow deines Entwicklungsteams verbunden. Laufendes Monitoring verfolgt, was sich zwischen den Audits ändert. Du weißt jederzeit, wo deine Barrierefreiheit steht, und dein Team hat einen strukturierten Weg, daran zu arbeiten. Im nächsten Schritt kann Accessiway dein Team schulen und dich langfristig unabhängig machen. So entsteht eine digitale Welt ohne Barrieren.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Audit

Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?

Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Umfang. Am stärksten wirken: die Zahl der Instanzen (jede Domain und Subdomain zählt als eigene Einheit), die Zahl der Templates und wichtigen Nutzerwege, ein vorhandener Login-Bereich, die Zahl der Sprachen, die Zahl der Umgebungen, die gewünschten Ergebnisse.

Bei Accessiway ist das Audit Teil eines Plattformplans und wird nicht einzeln verkauft. Jahrespläne starten ab 1.000 € pro Jahr. Jede Stufe enthält ein manuelles Experten-Audit und eine Barrierefreiheitserklärung mit VPAT.

  • Bronze deckt ein Basis-Audit nach WCAG 2.2 AA ab, mit Plattform und mehrsprachigem Dashboard.

  • Silver ergänzt ein umfassendes Experten-Audit nach WCAG 2.2 AA und RGAA, einen WCAG-2.2-AA- und EAA-Bericht, wöchentliche automatisierte Scans, Korrekturhinweise, ein Barrierefreiheits-Badge.

  • Gold stellt die Scans auf täglich um, ergänzt erneute Tests nach jeder Fehlerbehebung und bringt Governance über Websites und Touchpoints mit vierteljährlichem Compliance-Review.

  • Enterprise wird auf dein digitales Ökosystem zugeschnitten.

Spezialleistungen werden auf jeder Stufe getrennt berechnet: Usability-Tests mit Menschen mit Behinderungen ab 1.200 € pro Session, Dokumenten-Remediation ab 5 € pro Seite.

Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?

Die Dauer hängt vom vereinbarten Umfang ab: Zahl der Plattformen, Templates, Komponenten, Nutzerwege, Inhaltstypen, Sprachen, Umgebungen. Ein klar definierter Umfang sagt dir mehr als eine allgemeine Zeitangabe, und im Scoping-Gespräch wird das geklärt.

Welche Tools nutzen Prüfer:innen für ein Audit?

Prüfer:innen kombinieren Scanner, assistive Technologie, Inspektionswerkzeuge. Zu den verbreiteten automatisierten Tools zählen axe DevTools, WAVE, Lighthouse, Accessibility Insights for Web. Beim manuellen Test kommen Screenreader wie NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack zum Einsatz, dazu Kontrastprüfer und die Entwicklertools des Browsers. Für Dokumente werden Adobe Acrobat Pro und PAC genutzt.

Kann ein internes Team ein Barrierefreiheits-Audit durchführen?

Ja. Interne Teams können und sollen Prüfungen der Barrierefreiheit in die tägliche Arbeit einbauen. Eine von Fachleuten geführte Bewertung bringt gebündelte Expertise, eine unabhängige Perspektive und strukturierte Tests über einen vereinbarten Umfang. Genau das verlangen Vergabestellen und Konformitätsnachweise in der Regel.

Beweist ein automatisierter Scan, dass eine Website barrierefrei ist?

Nein. Automatisierte Tools finden manche Barrieren effizient. Sie bewerten nicht jede Anforderung und beurteilen nicht, ob eine Aufgabe verständlich und nutzbar ist. Kombiniere sie mit manuellen Tests und Tests mit assistiver Technologie.

Garantiert ein Barrierefreiheits-Audit Rechtskonformität?

Nein. Ein Audit bewertet einen vereinbarten Umfang anhand vereinbarter Kriterien und liefert Korrekturhinweise. Rechtliche Pflichten hängen von der Rechtsordnung, der Branche, dem Produkt und den Umständen ab.

Umfasst ein Audit auch PDFs, Videos und Drittanbieterdienste?

Ja, wenn sie im vereinbarten Umfang liegen. Erfasse diese Assets in der Vorbereitung, denn sie sind oft wesentlich für einen Nutzerweg und brauchen jeweils einen eigenen Prüfansatz. PDFs werden gegen PDF/UA und gegen die WCAG bewertet.

Brauchen Mobile-Apps ein eigenes Audit?

Native Mobile-Apps brauchen eine eigene Bewertung. Eine responsive Website auf dem Smartphone bleibt Teil des Web-Audits. Die WCAG gilt für Webinhalte, native Apps werden deshalb über WCAG2ICT oder über Kapitel 11 der EN 301 549 bewertet, das dieselben Kriterien auf Software überträgt. Auch die Tests lassen sich nicht übertragen: Mobile Screenreader arbeiten mit Gestennavigation statt mit Tab-Reihenfolge, die Accessibility-APIs der Plattformen unterscheiden sich vom Web, und für Tastaturtests braucht es eine externe Tastatur am Gerät.

Was ist ein Screenreader-Test?

Ein Screenreader-Test untersucht, wie Menschen, die einen Screenreader nutzen, digitale Inhalte aufnehmen und bedienen. Geprüft wird, ob Bedienelemente aussagekräftige Namen haben, ob die Struktur klar ist und ob dynamische Aktualisierungen sinnvoll angesagt werden.

Du kannst mit einem kostenlosen Barrierefreiheits-Check starten und dir einen ersten Überblick verschaffen, wo deine Website steht.

Redaktion

Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass alle Menschen einschließlich derer mit Einschränkungen digitale Inhalte ohne fremde Hilfe wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Durch die Umsetzung der WCAG-Richtlinien lassen sich Angebote problemlos per Tastatur oder Screenreader navigieren und bieten zudem gut lesbare Kontraste sowie passende Textalternativen.

Digitale Barrierefreiheit

PDF barrierefrei machen

Redaktion

Der Unterschied liegt nicht im Erscheinungsbild der Datei. Eine barrierefreie und eine nicht barrierefreie PDF-Datei können auf den ersten Blick identisch aussehen. Der Unterschied liegt in den Tags.

Digitale Barrierefreiheit

Author

Welche Daten verarbeitet eine Lösung für digitale Barrierefreiheit, wo werden sie gespeichert und welche Nachweise werden akzeptiert? Wie geht Accessiway damit um? Zehn Fragen, die Ihnen helfen, die Datenschutzpraktiken eines Anbieters eingehend zu prüfen.

Rechtliche Aspekte Und Datenschutz

Related Articles

bottom of page