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Redaktion

25. Juni 2026

Ein Jahr Europäischer Accessibility Act: Wo steht Europa heute?

Ein Jahr nach der EAA-Deadline analysieren wir Compliance-Raten nach Sektor, reale Durchsetzungsfälle, Best Practices und was die nächsten 12 Monate bringen

Introduction

This Privacy Notice aims to clearly and transparently explain which personal data we collect when you visit our website, why we collect it, how we use it, and what Your rights are.

We process your personal data in accordance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. We are committed to ensuring that all processing activities are carried out in accordance with the principles of lawfulness, fairness, transparency, data minimization, integrity, and confidentiality.

Specifically, in this notice you will find information about:
 

  • which data we collect about you and for what purposes;

  • the legal bases on which we process such data;

  • who we may share your data with;

  • how long we retain your data;

  • your rights and how to exercise them.
     

While we sometimes need Your data for example, to respond to your requests or improve our website), we do so with respect, care and only when truly necessary.

Our Privacy Promises
 

  • We deeply value your privacy, and for this reason, we guarantee that:

  • We treat your data as if it were our own.

  • We use your data only for the purposes outlined in this notice.

  • We retain your data only for as long as strictly necessary.

  • We do not share your data with third parties without a valid legal basis or your explicit consent.
     

1. Who Processes Your Personal Data

The Data Controller — that is, the entity that determines the purposes and means of the processing of Your personal data — is AccessiWay S.a.S., with registered office at 7 Rue du Général Henrion Bertier, 92200 Neuilly-sur-Sein registered with the Nanterre Trade and Companies Register under number 914 022 595.

AccessiWay is part of the team.blue group and, in certain cases, acts as joint controller together with team.blue NV, with registered office at Skaldenstraat 121, 9042 Ghent, Belgium. In this context, Your personal data may be shared within the group for statistical, administrative, operational, and service improvement purposes.

AccessiWay and team.blue have defined their respective roles and responsibilities under a joint controllership agreement pursuant to Article 26 of the GDPR, ensuring full compliance with data protection regulations.

For more information regarding joint controllership or to exercise Your rights, you may contact AccessiWay via email at the following email addresses:

📧 legal.fr@accessiway.com or info@accessiway.com.

2. Who This Privacy Notice Applies To

This notice applies to:
 

  • users who browse the website www.accessiway.com,

  • individuals who contact us through the form available on the website or via email;

  • users who interact with tools we have implemented (e.g. widgets, cookies);

  • individuals who, through the website or other channels, access external platforms or third-party entities through which they may submit a job application (e.g. recruiting portals or employment agencies).

  • In such cases, the privacy notices of the third parties involved — independent from AccessiWay — also apply.
     

3. What Data We Process

To manage your interaction with our website, we may process the following categories of personal data:
 

  • Identification and contact details such as name, surname, company, job title, email address, and phone number.

  • These data may be partially processed through our customer relationship management (CRM) system.

  • Data relating to your interaction with our services such as information collected via the website or through Hubspot, such as communication history, preferences, requests, and commercial or technical notes.

  • Technical data such as IP address, device type, operating system, browser, access times, and other data automatically recorded by our systems or servers.

  • Browsing data and preferences such as collected via cookies or similar technologies, in accordance with the choices expressed through the cookie consent banner.

  • Application data such as personal information included in your CV or other documents submitted through third-party platforms (e.g. professional experience, education, contact details).

  • These data are processed by AccessiWay only after being transmitted by the third party, which remains autonomous in the initial processing.
     

4. Purposes and Legal Basis of Processing

We process Your personal data in compliance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. Your data may be processed for the following purposes:
 

  • Technical operation of the website
     

We process technical data, using technical cookies and similar tools, to allow You to access the site, view it correctly, and ensure it functions properly (e.g. browsing, content loading, storing preferences).

📌Legal basis: this processing is necessary to provide a service requested by the user, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR. Your consent is not required for these cookies.
 

  • Handling contact or support requests
     

When you send us a request — via the contact form or by email — we process your data to respond and provide the information requested.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.
 

  • Compliance with legal obligations
     

In certain cases, we may need to process your data to comply with legal obligations, such as tax, accounting, or IT security requirements.

📌 Legal basis: this processing is based on compliance with a legal obligation, pursuant to Article 6(1)(c) of the GDPR.

  • Statistical analysis and website improvement
     

We use analytical tools (e.g. analytical cookies) to collect aggregated data in order to understand how the website is used and to improve its content and functionality.

📌 Legal basis: we process this data only with your freely given and specific consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR.

  • Marketing and Profiling
     

If you authorize us to do so, we may use your data to send you promotional communications or provide personalized content (e.g. through profiling cookies).

📌 Legal basis: this processing is carried out only with your explicit consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR. You may withdraw your consent at any time without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
 

  • Management of job applications through third parties
     

We may receive job applications via third-party platforms (e.g. job portals) or through recruitment agencies. In such cases, we process the submitted data to assess your suitability for the proposed role.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.

Note: the privacy policies of the third-party platforms or agencies involved also apply, independently of AccessiWay.

5. Cookies and Tracking Tools

This website uses a cookie management system provided by iubenda, which allows you to:
 

  • view a full and transparent list of the cookies in use;

  • modify or withdraw your consent at any time;

  • access the complete Cookie Policy, integrated in the cookie widget.
     

You can manage your preferences by clicking on the cookie widget icon located at the bottom left corner of every page on the site.

Technical cookies are necessary and therefore enabled by default. Other non-essential cookies (analytical, profiling) are only enabled with your consent.

For more information, please refer to the full Cookie Policy accessible from the cookie widget.

6. Use of accessWidget

This website integrates accessWidget, an automated accessibility tool developed by accessiBe Ltd. and distributed by AccessiWay. The widget allows users to personalize their browsing experience based on their needs.

When the user activates the widget, their IP address is technically transmitted, but:
 

  • it is not stored, tracked, or associated with identifiable individuals;

  • it is anonymized via a proxy located in the European Union;

  • it is not used for profiling or marketing purposes.
     

📌 Legal basis: provision of a service requested by the user (Article 6(1)(b) of the GDPR).

7. Data Security

We adopt appropriate technical and organizational measures to ensure the security, integrity, and confidentiality of the personal data we process. These measures are designed to prevent unauthorized access, loss, disclosure, or alteration of your data. In particular, we implement:
 

  • secure connections via HTTPS (SSL/TLS);

  • authentication systems and access control;

  • access limitation and internal access tracking mechanisms;

  • regular audits and verification procedures;

  • continuous updates to systems and security measures according to the level of risk.
     

8. Data Retention

Your personal data is stored only for the time strictly necessary to achieve the purposes for which it was collected. Specifically:
 

  • Contact data: up to 10 years if relevant for contractual or legal purposes;

  • Technical and browsing data: according to what is outlined in the Cookie Policy;

  • Marketing data: until consent is withdrawn.
     

9. Your Rights (Data Subject Rights)

As a data subject, you may exercise the rights provided under Articles 15–22 of the GDPR at any time. In particular, you have the right to:
 

  • Obtain confirmation as to whether or not your personal data is being processed and access such data (right of access);

  • Request the rectification of inaccurate personal data or the completion of incomplete data (right to rectification);

  • Request the erasure of your data, if the conditions set out in the GDPR are met (right to erasure);

  • Obtain restriction of processing where applicable (right to restriction);

  • Object to the processing of your data, in whole or in part, under certain circumstances (right to object);

  • Receive your data in a structured, commonly used, and machine-readable format, and, where technically feasible, have it transmitted directly to another controller (right to data portability);

  • Withdraw your consent at any time, without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
     

📧 You can exercise Your rights at any time by contacting us at: legal.fr@accessiway.com.

🔗 If you are located in France and believe that the processing of your personal data violates applicable law, you have the right to lodge a complaint with the French Data Protection Authority (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) via the website: www.cnil.fr.

*If you have difficulty accessing our form, please feel free to contact us. Send an e-mail to info@accessiway.com

Kurz gesagt: Ein Jahr nach der EAA-Compliance-Deadline vom 28. Juni 2025 scheitern noch immer 91 % der europäischen Websites an grundlegenden Barrierefreiheitsanforderungen. Finanzdienstleistungen führen das Feld an Handel und Medien am weitesten zurück. Die Durchsetzung verlagert sich von reaktiv zu proaktiv. Hier sind die Daten und was die nächsten 12 Monate bringen werden.

In diesem Artikel

  • Was der EAA vorschreibt und was „compliant" wirklich bedeutet

  • Compliance-Raten in Europa: das ehrliche Bild

  • Führende und nachholende Sektoren

  • Durchsetzung und Bußgelder: Was bisher passiert ist

  • Best Practices, die sich herauskristallisiert haben

  • Was in den nächsten 12 Monaten zu erwarten ist

  • Häufig gestellte Fragen zur EAA-Compliance

Am 28. Juni 2025 überschritt der Europäische Accessibility Act (EAA) seine erste Compliance-Deadline. Unternehmen, die Verbraucher:innen in der EU bedienen, waren verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zugänglich zu machen die weitreichendste Regulierung zur digitalen Barrierefreiheit, die Europa je erlebt hat.

Ein Jahr später ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Bei Accessiway arbeiten wir mit Unternehmen in vier großen Märkten zusammen Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich und führen Audits durch, unterstützen bei der Umsetzung und begleiten die kontinuierliche Compliance als Teil unserer digitalen Barrierefreiheitsplattform. Was wir in den vergangenen 12 Monaten beobachtet haben: Europa bewegt sich aber ungleichmäßig.

Das ist unsere Einschätzung der aktuellen Lage.

Was der EAA vorschreibt — und was „compliant" wirklich bedeutet

Der EAA verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen an EU-Verbraucher:innen anbieten, die Anforderungen der EN 301 549 zu erfüllen der europäischen Norm, die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA als technische Grundlage referenziert.

In der Praxis bedeutet das: Digitale Interfaces müssen sein:

  • Wahrnehmbar — Informationen können von allen gesehen oder gehört werden

  • Bedienbar — alle Funktionen sind per Tastatur nutzbar, nicht nur per Maus

  • Verständlich — Inhalte sind klar und vorhersehbar

  • Robust — sie funktionieren mit assistiven Technologien wie Screenreadern

Der Europäische Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen mit einer Compliance-Deadline am 28. Juni 2025.

Compliance ist kein binärer Zustand. Es ist ein Spektrum und dass die meisten Unternehmen heute irgendwo auf diesem Spektrum stehen, ist kein Scheitern. Es ist die Realität, die ein Gesetz dieser Größenordnung im ersten Jahr erzeugt.

Compliance-Raten in Europa: das ehrliche Bild

Die Daten sind eindeutig: Ein Jahr nach der EAA-Deadline scheitern die meisten europäischen Websites noch immer an grundlegenden Barrierefreiheitsanforderungen aber es gibt Bewegung.

Der Digital Trust Index 2026, der 326.250 europäische Homepages in 18 Ländern testete, stellte fest: 91,45 % der getesteten Seiten wiesen mindestens eine Barrierefreiheitslücke auf, eine Verbesserung von 1,52 % gegenüber 2025 und 2,36 % gegenüber 2024. Fortschritt ist real, aber das Tempo ist angesichts der nun geltenden rechtlichen Verpflichtungen viel zu langsam.

Das globale Bild ist ebenso ernüchternd. Laut WebAIM's 2026 Million Report hatten 95,9 % der Top-eine-Million-Homepages erkannte WCAG-2-Verstöße, ein Anstieg von 94,8 % in 2025, der eine Reihe kleiner Verbesserungen der vergangenen sechs Jahre umkehrt. Eine durchschnittliche Seite weist heute 56,1 erkennbare Barrierefreiheitsfehler auf.

91 % der europäischen Websites erfüllen ein Jahr nach der EAA-Deadline nicht einmal grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen. Fortschritt ist sichtbar aber bei weitem nicht ausreichend."

Alle 18 im Digital Trust Index getesteten Länder verbesserten sich im Jahresvergleich aber keines erreichte ein akzeptables Conformance-Niveau:

  • Beste Performer: Norwegen (84,41 % Fehlerrate), Finnland (85,44 %), Schweden (85,94 %)

  • Schlechteste Performer: Rumänien (95,76 %), Ungarn (94,97 %), Slowakei (94,94 %)

Selbst die besten Länder scheitern noch immer bei der überwältigenden Mehrheit ihrer getesteten Seiten.

Die häufigsten Verstöße sind zum dritten Jahr in Folge unverändert:

  1. Unzureichender Farbkontrast

  2. Schlecht unterscheidbare Links

  3. Fehlende Bildbeschreibungen (Alt-Text)

  4. Fehlende oder mangelhafte Labels für Links und Buttons

  5. Falsche Spracheinstellungen



Das sind keine Randprobleme oder technisch komplexe Herausforderungen. Es sind grundlegende Mängel, die weit verbreitet bleiben — weil Barrierefreiheit noch immer als Nachgedanke behandelt wird, nicht als Ausgangspunkt.

Führende und nachholende Sektoren

Die Sektoren, die am schnellsten vorangekommen sind, teilen ein gemeinsames Merkmal: vorherigen Compliance-Druck durch benachbarte Regulierungen.

Finanzdienstleistungen — führend Banken und Zahlungsdienstleister operierten bereits unter strengen digitalen Regularien PSD2, DSGVO, MiFID II und verfügten über interne Compliance-Funktionen, die EAA-Anforderungen relativ effizient aufnahmen. Barrierefreiheitserklärungen sind in diesem Sektor nahezu universal. Die verbleibenden Lücken liegen in mobilen Apps und kundenorientierten Dokumentenbibliotheken. Weitere Informationen auf unserer Seite für Finanzdienstleistungen.

Großer E-Commerce — auf dem Weg Auf den Kern-User-Journeys Homepage, Produktseiten und Checkout wurden bedeutende Fortschritte erzielt, wo die rechtliche Exposition am höchsten ist. Der lange Schwanz der Katalogseiten, Filteroberflächen und Account-Management-Bereiche bleibt uneinheitlich zugänglich.

SaaS und B2B-Technologie — gemischt SaaS-Unternehmen, die an den öffentlichen Sektor oder Enterprise-Kund:innen verkaufen, haben sich schnell bewegt getrieben durch Beschaffungsanforderungen. SaaS-Unternehmen in B2C- oder KMU-Märkten bewegen sich langsamer, mit Barrierefreiheit oft noch als Roadmap-Punkt statt als gelebte Pflicht.

Gesundheitswesen und Pharma — nachholend Compliance-Teams verstehen die Regulierung, aber Produkt- und Digital-Teams fehlt oft das Accessibility-Wissen. Patientenorientierte digitale Services zeigen einige der höchsten kritischen Fehlerraten in Accessiways Auditdatensatz.

Medien und Publishing — konstantester Nachzügler Video-Barrierefreiheit Untertitel, Audiodeskriptionen und barrierefreie Media-Player bleibt eine verbreitete Lücke. Laut WebAIMs jährlicher Accessibility-Analyse gehören dynamische Inhalte und Cookie-Consent-Flows zu den häufigsten Fehlerquellen über alle Sektoren, und Media-Sites zeigen die schlechtesten Werte.

Medien und Publishing bleiben der konstanteste Nachzügler — Video-Barrierefreiheit, Untertitel und dynamische Inhalte erzeugen die höchsten Fehlerraten in unserem Datensatz.

Durchsetzung und Bußgelder: Was bisher passiert ist

Die Durchsetzung des EAA liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und das Bild variiert erheblich je nach Land. Der EAA-Implementierungstracker der Europäischen Kommission zeigt, dass die Umsetzungsraten in der EU27 bis Q3 2025 nahezu vollständig waren.

So sehen die wichtigsten Märkte ein Jahr danach aus:

Deutschland Deutsche Regulierer:innen haben im ersten Jahr einen beratungsorientierten Ansatz gewählt und priorisieren Aufklärung vor Sanktionen für privatwirtschaftliche Unternehmen, die aktive Remediation nachweisen können. Das Durchsetzungsrahmenwerk unter dem BFSG ist vorhanden wird aber bisher zurückhaltend eingesetzt. Besonders relevant im DACH-Kontext: Die BITV 2.0 bleibt der bekanntere technische Standard Unternehmen sollten beide kennen.

Österreich Österreich folgt weitgehend dem deutschen Muster und profitiert von einer gemeinsamen Regulierungssprache. Kleinere österreichische Unternehmen bleiben die größte Compliance-Lücke.

Italien Italienische Aufsichtsbehörden aufbauend auf der Erfahrung mit der Durchsetzung der Legge Stanca bearbeiteten im zweiten Halbjahr 2025 eine bedeutende Anzahl formeller Beschwerden. Während große Geldbußen gegen privatwirtschaftliche Unternehmen selten bleiben, wurden insbesondere gegen E-Commerce- und Finanzdienstleistungsunternehmen Warnschreiben und Remediation-Anordnungen ausgesprochen.

Frankreich Frankreich erlebte im ersten Quartal 2026 seinen ersten hochprofilierten EAA-Durchsetzungsfall gegen eine große Einzelhandelsmarke wegen mangelnder Checkout-Barrierefreiheit für blinde Nutzer:innen. Der Fall sorgte für erhebliche Medienaufmerksamkeit und beschleunigte Gespräche auf Vorstandsebene im französischen Einzelhandel.

Das übergreifende Muster in Jahr eins:

  • Durchsetzung war beschwerdegetrieben — Behindertenorganisationen und Einzelpersonen trieben erste Fälle voran

  • Regulierer:innen haben reagiert statt proaktiv zu prüfen

  • Reputationsrisiken durch öffentliche Nennung nicht-konformer Unternehmen bewegten sich schneller als Bußgeldbeträge

  • Jahr zwei wird voraussichtlich auf proaktive Prüfungen umstellen

Best Practices, die sich herauskristallisiert haben

Zwölf Monate realer EAA-Compliance haben ein klareres Bild davon ergeben, was funktioniert. Die Unternehmen mit dem größten Fortschritt teilen diese fünf Praktiken:

1. Kontinuierliches Monitoring statt periodischer Audits Unternehmen, die Barrierefreiheit als einmaliges Projekt behandeln, bleiben systematisch zurück. Die conformantesten Sites in unserem Datensatz kombinieren automatisiertes Monitoring mit regelmäßiger manueller Prüfung — und erkennen Regressionen, die durch Content-Updates, A/B-Tests und neue Features eingeführt werden.

2. Komponenten-Remediation statt seitenweiser Fixes Teams, die einzelne Seiten reparierten, hatten Mühe, die Compliance aufrechtzuerhalten, als sich Inhalte ändern. Teams, die gemeinsame Komponenten remediierten Navigationsmuster, Formularstrukturen, Modal-Dialoge und Media-Player — sahen dauerhafte Compliance-Gewinne.

3. Accessibility-Verantwortung im Produktteam, nicht in der Rechtsabteilung Wo Barrierefreiheit primär in der Rechts- oder Compliance-Funktion angesiedelt war, verlief der Fortschritt langsamer und technisch weniger belastbar. Wo sie im Produkt- oder Engineering-Leadership lag, mit Legal als Governance-Schicht war die Remediation schneller und tiefer verankert.

4. Barrierefreiheitserklärungen als lebende Dokumente Der EAA verlangt eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung. Unternehmen, die ihre Erklärungen quartalsweise aktualisierten — mit aktuellem Conformance-Level, bekannten Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten — vermieden Reputations- und Regulierungsrisiken.

5. Lieferanten- und Anbieterklauseln Mehrere Großunternehmen in Finanzdienstleistungen und E-Commerce führten im zweiten Halbjahr 2025 Barrierefreiheitsanforderungen in Technologieanbieterverträgen ein. Dies erzeugt zunehmend Druck auf SaaS-Anbieter:innen und Plattformverdichte:innen in ganz Europa.

Was in den nächsten 12 Monaten zu erwarten ist

Das zweite Jahr der EAA-Compliance wird sich deutlich vom ersten unterscheiden. Das beobachten wir:

Die Durchsetzung wird sich intensivieren: Regulierer:innen hatten 12 Monate, um Durchsetzungsinfrastruktur aufzubauen, Präzedenzfälle zu schaffen und zu beobachten, welche Sektoren sich bewegen und welche nicht. Wir erwarten eine Verlagerung von Beschwerde getriebener zu proaktiver Inspektion in mindestens zwei unserer vier Märkte bis Mitte 2027.

Das PDF-Problem wird Aufmerksamkeit bekommen: Dokumenten-Barrierefreiheit ist die am konsequentesten vernachlässigte Dimension der EAA-Compliance. Wenn Regulierer:innen ihren Fokus von Web-Interfaces auf den breiteren digitalen Bereich ausweiten, rücken barrierefreie PDFs, Erklärungen, Berichte, Verträge und Formulare in den Fokus. Unternehmen mit großen Dokumentenbibliotheken stehen vor erheblichen Remediation-Rückständen.

KI-generierte Inhalte schaffen neues Compliance-Risiko Wenn mehr Unternehmen von KI-Systemen generierte oder modifizierte Inhalte veröffentlichen, wird es schwieriger, Alt-Text-Qualität, Heading-Struktur und Lesestufen-Barrierefreiheit im großen Maßstab zu managen. Das ist eine aufkommende Herausforderung ohne etablierte branchenweite Praxis.

Beschaffung wird Marktdruck erzeugen Die Anforderungen an barrierefreie Technologie in der öffentlichen Beschaffung werden in EU-Mitgliedstaaten weiter verschärft. Die private Enterprise-Beschaffung wird folgen. Für SaaS- und Technologieanbieter:innen wird Accessibility-Conformance von einem Nice-to-have zu einer Ausschreibungsanforderung.

Für SaaS- und Technologieanbieter:innen wird Accessibility-Conformance zur Ausschreibungsanforderung und die Beschaffung wird durchsetzen, was die Regulierung bisher nicht geschafft hat.

Häufig gestellte Fragen zur EAA-Compliance

Gilt der EAA auch für Unternehmen außerhalb der EU, die europäische Kund:innen bedienen?

Ja, der EAA gilt für jedes Unternehmen, das digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in EU-Mitgliedstaaten anbietet, unabhängig vom Unternehmenssitz. Wer europäische Kund:innen bedient, fällt unter das Gesetz.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung des EAA?

Der EAA setzt kein einheitliches EU-weites Bußgeld, jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Strafen fest, die je nach Land zwischen 5.000 € und 100.000 € oder mehr pro Verstoß liegen. Deutschland ermöglicht beispielsweise Bußgelder von bis zu 100.000 € pro individuellem Accessibility-Verstoß.

Ist der EAA in jedem EU-Land gleich?

Der EAA ist eine Richtlinie, das bedeutet, jeder der 27 Mitgliedstaaten hat sie in nationales Recht umgesetzt. Durchsetzung, Behörden, Beschwerdeverfahren und Strafrahmen variieren erheblich je nach Land. Die Kern-Accessibility-Anforderungen sind harmonisiert, nicht aber deren Durchsetzung.

Was ist der Unterschied zwischen der EAA-Deadline 2025 und 2030?

Die Deadline vom Juni 2025 gilt für neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum auf den Markt gebracht werden. Die Deadline 2030 betrifft bestehende Dienste, die vor Juni 2025 bereits in Betrieb waren und gibt Unternehmen zusätzliche Zeit für die Remediation von Legacy-Assets.

Müssen auch kleine Unternehmen den EAA einhalten?

Kleinstunternehmen definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen € sind in den meisten Mitgliedstaaten grundsätzlich vom EAA ausgenommen, wobei einige Länder wie Belgien eigene Übergangsregelungen haben. Alle anderen Unternehmen, unabhängig von der Größe, sind verpflichtet.

Was ist eine Barrierefreiheit Erklärung und ist sie nach dem EAA Pflicht?

Eine Barrierefreiheit Erklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das den Conformance-Level eines digitalen Dienstes deklariert, bekannte Einschränkungen aufgelistet und einen Kontakt-Mechanismus für Nutzer:innen bereitstellt. Sie ist eine EAA-Pflichtanforderung und muss aktuell gehalten werden, eine veraltete oder irreführende Erklärung birgt eigene Compliance-Risiken.

Woher weiß ich, ob meine Website EAA-konform ist?

Vollständige EAA-Compliance erfordert die Erfüllung der WCAG 2.1 AA als technische Grundlage von Farbkontrast und Tastaturnavigation bis hin zu Alt-Text und Formular-Labels. Automatisierte Tools erkennen einen Teil der Verstöße, aber eine vollständige Compliance-Prüfung kombiniert automatisiertes Scannen mit manueller Expertenprüfung und genau dabei helfen wir.

Wo das dich jetzt lässt

Der EAA hat Barrierefreiheit nicht erfunden. Aber er hat Verantwortlichkeit geschaffen. Ein Jahr später stehen Unternehmen, die den 28. Juni 2025 als Startpunkt behandelt haben, nicht als Ziellinie deutlich besser da als diejenigen, die das nicht getan haben.

Die Arbeit ist nicht linear, und sie ist für niemanden abgeschlossen. Aber die Richtung ist klar.

Wenn du eine ehrliche Einschätzung brauchst, wo dein Unternehmen steht, was funktioniert, was nicht, und wie die nächsten 12 Monate aussehen sollten, schauen wir uns das gemeinsam an. Unsere digitale Barrierefreiheit Plattform gibt dir die Sichtbarkeit, um Compliance kontinuierlich zu managen, nicht nur zum Deadline-Zeitpunkt.

Barrierefreiheit ist ein Recht, kein Nice-to-have. Und sie ist gebaut, um zu bleiben.


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Redaktion

Web Content Accessibility Guidelines

Rechtliche Aspekte Und Datenschutz

Redaktion

Welche Vorgaben muss der öffentliche Sektor in Österreich in Sachen Barrierefreiheit erfüllen?

Rechtliche Aspekte Und Datenschutz

Das Reichstagsgebäude in Berlin mit deutscher Flagge vor blauem Himmel, im Vordergrund das Accessiway-Logo.

Redaktion

Eine aktuelle Accessiway-Analyse der verbraucherorientierten Websites
börsennotierter Unternehmen in fünf europäischen Ländern zeigt:
● 98 Prozent der untersuchten Websites weisen digitale Barrieren auf
● Häufigste europäische Barrieren: Mängel bei den Farbkontrasten, der
Textvergrößerung und der Reflow-Darstellung
● Automatisierte Tests greifen zu kurz: Viele reale Barrieren bleiben
trotz hoher Lighthouse-Scores unentdeckt

Digitale Barrierefreiheit

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