Barrierefreie website in Österreich: was Onlineshops nach dem BaFG umsetzen müssen
Was Onlineshops in Österreich nach dem BaFG umsetzen müssen: wer betroffen ist, welche Pflichten gegenüber der Behörde gelten und welche Strafen drohen.

Introduction
This Privacy Notice aims to clearly and transparently explain which personal data we collect when you visit our website, why we collect it, how we use it, and what Your rights are.
We process your personal data in accordance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. We are committed to ensuring that all processing activities are carried out in accordance with the principles of lawfulness, fairness, transparency, data minimization, integrity, and confidentiality.
Specifically, in this notice you will find information about:
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which data we collect about you and for what purposes;
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the legal bases on which we process such data;
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who we may share your data with;
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how long we retain your data;
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your rights and how to exercise them.
While we sometimes need Your data for example, to respond to your requests or improve our website), we do so with respect, care and only when truly necessary.
Our Privacy Promises
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We deeply value your privacy, and for this reason, we guarantee that:
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We treat your data as if it were our own.
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We use your data only for the purposes outlined in this notice.
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We retain your data only for as long as strictly necessary.
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We do not share your data with third parties without a valid legal basis or your explicit consent.
1. Who Processes Your Personal Data
The Data Controller — that is, the entity that determines the purposes and means of the processing of Your personal data — is AccessiWay S.a.S., with registered office at 7 Rue du Général Henrion Bertier, 92200 Neuilly-sur-Sein registered with the Nanterre Trade and Companies Register under number 914 022 595.
AccessiWay is part of the team.blue group and, in certain cases, acts as joint controller together with team.blue NV, with registered office at Skaldenstraat 121, 9042 Ghent, Belgium. In this context, Your personal data may be shared within the group for statistical, administrative, operational, and service improvement purposes.
AccessiWay and team.blue have defined their respective roles and responsibilities under a joint controllership agreement pursuant to Article 26 of the GDPR, ensuring full compliance with data protection regulations.
For more information regarding joint controllership or to exercise Your rights, you may contact AccessiWay via email at the following email addresses:
📧 legal.fr@accessiway.com or info@accessiway.com.
2. Who This Privacy Notice Applies To
This notice applies to:
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users who browse the website www.accessiway.com,
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individuals who contact us through the form available on the website or via email;
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users who interact with tools we have implemented (e.g. widgets, cookies);
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individuals who, through the website or other channels, access external platforms or third-party entities through which they may submit a job application (e.g. recruiting portals or employment agencies).
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In such cases, the privacy notices of the third parties involved — independent from AccessiWay — also apply.
3. What Data We Process
To manage your interaction with our website, we may process the following categories of personal data:
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Identification and contact details such as name, surname, company, job title, email address, and phone number.
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These data may be partially processed through our customer relationship management (CRM) system.
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Data relating to your interaction with our services such as information collected via the website or through Hubspot, such as communication history, preferences, requests, and commercial or technical notes.
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Technical data such as IP address, device type, operating system, browser, access times, and other data automatically recorded by our systems or servers.
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Browsing data and preferences such as collected via cookies or similar technologies, in accordance with the choices expressed through the cookie consent banner.
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Application data such as personal information included in your CV or other documents submitted through third-party platforms (e.g. professional experience, education, contact details).
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These data are processed by AccessiWay only after being transmitted by the third party, which remains autonomous in the initial processing.
4. Purposes and Legal Basis of Processing
We process Your personal data in compliance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. Your data may be processed for the following purposes:
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Technical operation of the website
We process technical data, using technical cookies and similar tools, to allow You to access the site, view it correctly, and ensure it functions properly (e.g. browsing, content loading, storing preferences).
📌Legal basis: this processing is necessary to provide a service requested by the user, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR. Your consent is not required for these cookies.
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Handling contact or support requests
When you send us a request — via the contact form or by email — we process your data to respond and provide the information requested.
📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.
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Compliance with legal obligations
In certain cases, we may need to process your data to comply with legal obligations, such as tax, accounting, or IT security requirements.
📌 Legal basis: this processing is based on compliance with a legal obligation, pursuant to Article 6(1)(c) of the GDPR.
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Statistical analysis and website improvement
We use analytical tools (e.g. analytical cookies) to collect aggregated data in order to understand how the website is used and to improve its content and functionality.
📌 Legal basis: we process this data only with your freely given and specific consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR.
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Marketing and Profiling
If you authorize us to do so, we may use your data to send you promotional communications or provide personalized content (e.g. through profiling cookies).
📌 Legal basis: this processing is carried out only with your explicit consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR. You may withdraw your consent at any time without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
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Management of job applications through third parties
We may receive job applications via third-party platforms (e.g. job portals) or through recruitment agencies. In such cases, we process the submitted data to assess your suitability for the proposed role.
📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.
Note: the privacy policies of the third-party platforms or agencies involved also apply, independently of AccessiWay.
5. Cookies and Tracking Tools
This website uses a cookie management system provided by iubenda, which allows you to:
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view a full and transparent list of the cookies in use;
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modify or withdraw your consent at any time;
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access the complete Cookie Policy, integrated in the cookie widget.
You can manage your preferences by clicking on the cookie widget icon located at the bottom left corner of every page on the site.
Technical cookies are necessary and therefore enabled by default. Other non-essential cookies (analytical, profiling) are only enabled with your consent.
For more information, please refer to the full Cookie Policy accessible from the cookie widget.
6. Use of accessWidget
This website integrates accessWidget, an automated accessibility tool developed by accessiBe Ltd. and distributed by AccessiWay. The widget allows users to personalize their browsing experience based on their needs.
When the user activates the widget, their IP address is technically transmitted, but:
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it is not stored, tracked, or associated with identifiable individuals;
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it is anonymized via a proxy located in the European Union;
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it is not used for profiling or marketing purposes.
📌 Legal basis: provision of a service requested by the user (Article 6(1)(b) of the GDPR).
7. Data Security
We adopt appropriate technical and organizational measures to ensure the security, integrity, and confidentiality of the personal data we process. These measures are designed to prevent unauthorized access, loss, disclosure, or alteration of your data. In particular, we implement:
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secure connections via HTTPS (SSL/TLS);
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authentication systems and access control;
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access limitation and internal access tracking mechanisms;
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regular audits and verification procedures;
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continuous updates to systems and security measures according to the level of risk.
8. Data Retention
Your personal data is stored only for the time strictly necessary to achieve the purposes for which it was collected. Specifically:
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Contact data: up to 10 years if relevant for contractual or legal purposes;
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Technical and browsing data: according to what is outlined in the Cookie Policy;
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Marketing data: until consent is withdrawn.
9. Your Rights (Data Subject Rights)
As a data subject, you may exercise the rights provided under Articles 15–22 of the GDPR at any time. In particular, you have the right to:
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Obtain confirmation as to whether or not your personal data is being processed and access such data (right of access);
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Request the rectification of inaccurate personal data or the completion of incomplete data (right to rectification);
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Request the erasure of your data, if the conditions set out in the GDPR are met (right to erasure);
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Obtain restriction of processing where applicable (right to restriction);
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Object to the processing of your data, in whole or in part, under certain circumstances (right to object);
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Receive your data in a structured, commonly used, and machine-readable format, and, where technically feasible, have it transmitted directly to another controller (right to data portability);
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Withdraw your consent at any time, without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
📧 You can exercise Your rights at any time by contacting us at: legal.fr@accessiway.com.
🔗 If you are located in France and believe that the processing of your personal data violates applicable law, you have the right to lodge a complaint with the French Data Protection Authority (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) via the website: www.cnil.fr.
*If you have difficulty accessing our form, please feel free to contact us. Send an e-mail to info@accessiway.com
Seit dem 28. Juni 2025 brauchen Webshops für Privatkund:innen in Österreich eine barrierefreie Website nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG). Das Gesetz verlangt eine barrierefreie Kaufreise, Informationen zur Barrierefreiheit und die Zusammenarbeit mit dem Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde. Für Handelsunternehmen mit mehreren Marken oder Ländershops betrifft das jede einzelne Kaufreise. Ausgenommen sind sehr kleine Unternehmen (Kleinstunternehmen), die Dienstleistungen anbieten. Ob dein Shop betroffen ist, klärst du anhand von Kundengruppe, Bestellweg und Unternehmensgröße.
Das musst du umsetzen
Den ganzen Webshop barrierefrei gestalten. Suche, Filter, Warenkorb, Login, Zahlung und Kundenkonto müssen mit Tastatur und Screenreader nutzbar sein, auf der Website und in der App.
Eingebundene Dienste mitprüfen. Zahlungs- und Login-Anbieter, Chat und andere Widgets gehören zu deinem Shop.
Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Du beschreibst öffentlich, schriftlich und mündlich, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt.
Mängel beheben und melden. Findest du Barrieren, korrigierst du sie und informierst das Sozialministeriumservice.
Barrierefreiheit laufend absichern. Nach Änderungen und Releases testest du erneut.
Der Leitfaden geht so vor: Betroffenheit klären, Pflichten gegenüber der Behörde verstehen, Informationen erstellen, Kaufreise prüfen und Barrieren beheben.
Fällt dein Webshop unter das BaFG?
Entscheidend ist, ob Privatpersonen über deine Website oder App bei dir kaufen können. Das Gesetz spricht von „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (§ 2 Abs. 2 Z 6 BaFG).
Für die erste Einordnung prüfst du drei Punkte: Läuft die Bestellung über Website oder App? Startet die Kundin den Kauf selbst, etwa über Warenkorb, Abo oder Buchung? Und kauft sie für private Zwecke? Treffen alle drei Punkte zu, ist dein Shop in der Regel erfasst.
Reine Firmenkunden-Portale, deren Zugang einen Gewerbenachweis voraussetzt, liegen in der Regel außerhalb des Gesetzes. Auch private Verkäufe sind laut Sozialministerium nicht erfasst.
Typischer Fall | Einordnung |
Webshop mit App für Privatkund:innen | voraussichtlich erfasst |
Lebensmittelbestellung mit Zustellung oder Click & Collect | voraussichtlich erfasst |
Gemeinsamer Shop für Gewerbe und Private | Einzelfall, der private Bestellweg ist voraussichtlich erfasst |
Plattform mit Fremdhändler:innen | Einzelfall: Wer ist Anbieter der Dienstleistung? |
Firmenkunden-Portal mit Gewerbenachweis | meist nicht erfasst |
Markenseite ohne Kaufmöglichkeit | meist nicht erfasst |
Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Was gilt für Kleinstunternehmen nach dem BaFG?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, müssen das BaFG nicht erfüllen (§ 6 Abs. 1). Als Kleinstunternehmen zählt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat. Beide Bedingungen müssen zutreffen. Für Unternehmen, die Produkte wie Zahlungsterminals oder E-Book-Lesegeräte herstellen oder verkaufen, gibt es nur Erleichterungen.
Die Behörde kann verlangen, dass du die Ausnahme belegst. Für Marken innerhalb eines Konzerns regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, wie Personal und Umsatz zugerechnet werden. Das sollte die Rechtsabteilung bewerten. Praktische Hinweise enthalten die Leitlinien für Kleinstunternehmen des Sozial- und des Wirtschaftsministeriums.
Ausnahmen bei grundlegenden Änderungen oder zu hohem Aufwand
Das BaFG kennt zwei weitere Ausnahmen: wenn Barrierefreiheit deine Dienstleistung grundlegend verändern (§ 17) oder dein Unternehmen unverhältnismäßig belasten würde (§ 18). In beiden Fällen hältst du deine Beurteilung schriftlich fest und schickst sie der Behörde. Die Prüfung des Aufwands wiederholst du bei jeder Änderung, auf Anfrage der Behörde und spätestens nach fünf Jahren. Wer Fördergeld für Barrierefreiheit erhalten hat, kann sich nicht auf zu hohen Aufwand berufen.
Welche Pflichten hast du gegenüber dem Sozialministeriumservice?
Zuständig ist das Sozialministeriumservice mit seiner Landesstelle Oberösterreich. Ihm gegenüber hast du vier Pflichten:
Mängel melden: Erfüllt dein Shop die Anforderungen nicht, behebst du die Mängel und informierst die Behörde ohne Verzögerung über die Nichtkonformität und deine Korrekturmaßnahmen (§ 14 Abs. 4). Ab welcher Schwere ein Mangel gemeldet werden muss, sagt das Gesetz nicht.
Unterlagen liefern: Fragt die Behörde begründet nach, gibst du ihr alle Unterlagen, die zeigen, dass dein Shop die Anforderungen erfüllt, auf Deutsch oder Englisch. Bei Korrekturen arbeitest du mit ihr zusammen.
Prüfungen zulassen: Für Tests stellst du kostenlos Zugänge und Tools bereit. Die Behörde darf auch getarnt als normale Kundin bestellen (§ 23).
Auf dem Laufenden bleiben: Ändern sich dein Shop, die Anforderungen oder die Normen, berücksichtigst du das laufend.
Lege intern fest, wer Mängel bewertet, wer die Meldung freigibt und wer Anfragen der Behörde beantwortet. Bei mehreren Shops spart eine zentrale Stelle Doppelarbeit.
Welche Informationen zur Barrierefreiheit du bereitstellen musst
Du musst öffentlich beschreiben, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 2). Diese Informationen gibst du schriftlich und mündlich weiter, auch in barrierefreier Form, und hältst sie bereit, solange du den Shop betreibst.
Die Inhalte regelt Anlage 3 des Gesetzes. Die Angaben stehen in deinen AGB oder einem ähnlichen Dokument und beschreiben mindestens:
welche Anforderungen für deinen Shop gelten
was deine Dienstleistung umfasst, in barrierefreier Form
wie sie abläuft, etwa von der Produktsuche bis zur Zustellung
wie sie diese Anforderungen erfüllt
Außerdem musst du zeigen können, wie du sicherstellst, dass der Shop die Anforderungen dauerhaft erfüllt. Die Behörde musst du darin, anders als in Deutschland, nicht nennen.
Offen lässt das Gesetz, wie die mündliche Bereitstellung bei einem Webshop aussieht. Praktikabel ist, dass dein Kundenservice die Inhalte auf Anfrage auch telefonisch erklären kann.
Jeder Shop braucht eine eigene Beschreibung, die zu seinem Bestellablauf passt. Vorlagen und einen Ländervergleich bietet unser Beitrag Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflicht, Inhalte und Muster.
Unterschied zur Barrierefreiheitserklärung nach dem WZG
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) gilt für öffentliche Stellen. Sie veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit. Für Unternehmen gelten stattdessen die Vorgaben des BaFG. Beschreibt eine dieser Seiten mehr Barrierefreiheit, als der Shop bietet, wird sie selbst zum Problem.
Gilt das BaFG für den ganzen Webshop?
Ja. Laut Sozialministerium müssen Websites, die Teil einer erfassten Dienstleistung sind, das BaFG erfüllen, und Onlineshops sind das Beispiel dafür. Das gilt laut Gesetz auch für zugehörige Online-Anwendungen und Apps. Gerade mobile Ansichten verursachen häufig Probleme, wie unsere Smartphone-Studie für Deutschland und Österreich zeigt, über die auch die Salzburger Nachrichten berichtet haben.
Plane die Prüfung entlang dessen, was Kund:innen tun:
Orientieren: Menü, Suche und Vorschläge, Kategorieseiten
Vergleichen: Filter, Produktdetails, Varianten, Lagerstand
Abschließen: Warenkorb, Gutscheincodes, Zeitfenster, Adresse, Zahlung
Nachbereiten: Bestätigung, Rechnung, Retoure, Kundenkonto, Kontaktformular
Die häufigsten Stolpersteine im Onlinehandel sammelt unsere Seite zu Barrierefreiheit im E-Commerce.
Lebensmittel, Getränke und andere Waren
Lebensmittel zählen im BaFG nicht als Produkt. Für den Shop ändert das nichts: Die Pflicht hängt an der Dienstleistung, über die verkauft wird, unabhängig vom Sortiment.
Ausgenommene Inhalte und eingebundene Dienste
Einige Inhalte nimmt das Gesetz aus (§ 2 Abs. 3), darunter vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Medien und Bürodateien, Archive ohne Aktualisierung und Inhalte Dritter, die du weder finanzierst oder entwickelst noch kontrollierst. Was du selbst auswählst und einbindest, etwa Cookie-Banner, Bewertungs-Widgets oder einen Chat, kontrollierst du in der Regel. Für beauftragte Login- und Zahlungsdienste dürfte das ebenso gelten. Dokumentiere, warum eine Ausnahme greift.
Was das BaFG für Suche, Login und Zahlung verlangt
Die technischen Anforderungen stehen in Anlage 1 des Gesetzes. Für Webshops zählen zwei Teile:
Für jede Website und App: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Alle Kund:innen müssen sie also sehen oder hören, auch per Tastatur bedienen und verstehen können, und sie müssen mit Hilfsmitteln wie Screenreadern funktionieren. Bilder brauchen Textalternativen.
Zusätzlich für Webshops: Informationen zur Barrierefreiheit der Produkte, sofern Hersteller oder andere Verantwortliche sie liefern, und barrierefreie Funktionen für Anmeldung, Sicherheit, Zahlung und elektronische Signatur.
Konkret prüfen Teams etwa Tastaturbedienung, Fokus, Kontrast, Zoom, Formularbeschriftungen und Fehlertexte. Anlage 1 listet diese Prüfpunkte nicht auf. Sie übersetzen die Vorgaben in den Alltag.
Beispiel: Wocheneinkauf mit Zustellung
Ein Handelskonzern mit Lebensmittel- und Drogeriemarken bietet für jede Marke Webshop und App mit Hauszustellung an. Ein Kunde, der mit Screenreader und Tastatur einkauft, sucht Produkte, reserviert ein Zeitfenster, meldet sich an, zahlt per eps-Überweisung und lädt die Rechnung herunter.
Station | Was schiefgeht | Prüfpunkt | Verantwortlich |
Produkt suchen | Vorschläge der Autovervollständigung werden nicht angesagt | Ansage der Vorschläge, Auswahl per Pfeiltasten | Händler, Suchanbieter |
Zeitfenster reservieren | Kalender nur per Maus bedienbar, belegte Termine nur farblich markiert | Tastaturbedienung, Status auch als Text | Händler, Commerce-Plattform |
Anmelden | Einmalcode läuft zu schnell ab, Codefeld ohne Beschriftung | Verlängerbare Zeit, beschriftetes Codefeld | Login- oder Identitätsdienst |
Bezahlen | Weiterleitung zur Bank öffnet eine Seite ohne Überschriften und Fokus | Struktur und Fokus nach der Weiterleitung, Rückweg in den Shop | Zahlungsdienstleister, Bank |
Rechnung laden | Rechnung als gescanntes PDF ohne Text | Zugängliches, getaggtes PDF | Händler, Rechnungssystem |
Jede Station kann zum Abbruchpunkt werden. An fast jeder ist ein anderer Partner beteiligt.
Wer für Login und Zahlung verantwortlich ist
Du darfst deinen Shop nur anbieten, wenn er die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 BaFG). Eingebundene Login- und Zahlungsfunktionen zählen dazu. Zahlungsanbieter können zusätzlich eigene Pflichten haben, weil auch Bankdienstleistungen für Privatkund:innen unter das BaFG fallen. Vereinbare mit jedem Partner Fristen für Korrekturen und den Austausch von Testergebnissen.
Verwaltungsstrafen und Maßnahmen nach dem BaFG
Findet das Sozialministeriumservice Mängel, bekommst du zuerst das Ergebnis und mindestens zehn Werktage Zeit für eine Stellungnahme. Danach setzt die Behörde eine Frist zur Behebung. Reicht das nicht, kann sie dich mit einem Bescheid verpflichten, Mängel zu korrigieren, die Öffentlichkeit zu informieren oder das Angebot einzustellen (§ 28). Dagegen kannst du beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Auslöser für ein Verfahren können auch Hinweise sein. Verbraucher:innen, der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der Österreichische Behindertenrat, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer dürfen sich an die Behörde wenden. Sie antwortet binnen acht Wochen.
Die Geldstrafen nach § 36 BaFG im Überblick:
Verstoß | Großunternehmen | KMU und Kleinstunternehmen |
Nicht barrierefreie Dienstleistung anbieten | bis 80.000 Euro | bis 50.000 Euro |
Informationen zur Barrierefreiheit nicht erstellen oder Mängel nicht beheben | bis 40.000 Euro | bis 25.000 Euro |
Bis zu 16.000 Euro drohen, wenn du Informationen nicht bereitstellst, die Behörde nicht informierst oder nicht kooperierst. Bei festgestellten Mängeln kann dir die Behörde außerdem die Prüfkosten vorschreiben.
Mehrere Webshops prüfen: so gehst du vor
Gemeinsame Bausteine prüfst du einmal zentral, jede Kaufreise einzeln.
Überblick schaffen: Shops, Apps, Länderdomains und angebundene Dienste mit Privatkundengeschäft auflisten.
Kaufreisen festlegen: je Shop die Abläufe mit dem meisten Umsatz oder den meisten Kontakten auswählen.
Automatisch und manuell testen: Für einen schnellen Einstieg kannst du mit unserem kostenlosen Tool deine Website barrierefrei testen. Ein Scan findet wiederkehrende Fehler. Tastatur-, Screenreader- und Zoomtests zeigen, was er übersieht. Warum es beide Methoden braucht, erklärt unser Vergleich manueller und automatisierter Barrierefreiheitstests.
Zentral korrigieren: Fehler in gemeinsamen Komponenten und Integrationen zuerst beheben, weil die Korrektur überall wirkt.
Absichern: Korrekturen nachtesten und Barrierefreiheitstests fest in Release-Abläufe aufnehmen.
Deine nächsten Schritte
Mit der Rechtsabteilung je Shop und Land festhalten, welche Angebote unter das BaFG fallen.
Eine zentrale Zuständigkeit benennen und je Shop eine Ansprechperson.
Einen jährlichen Termin setzen, an dem ihr die Informationen zur Barrierefreiheit und die Testergebnisse gemeinsam überprüft.
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Wo Lebensmittel- und Drogeriemarken digital Umsatz verlieren
Fast ein Jahr BaFG: wie Österreichs führende Unternehmen bei Barrierefreiheit abschneiden
So unterstützt Accessiway Teams in Österreich
Unsere Expert:innen kombinieren beim Barrierefreiheitsaudit automatisierte und manuelle Prüfungen deiner wichtigsten Kaufreisen und priorisieren jede Barriere nach Schweregrad. Die Accessiway-Plattform bündelt die Ergebnisse aller Webshops und Apps in einem Dashboard. Barrieren landen über die Jira-Integration direkt im Backlog deines Entwicklungsteams. Das laufende Monitoring meldet neue Probleme nach Releases. Für rechtliche Fragen zum BaFG bleibt deine Rechtsberatung zuständig. Eine Garantie für Konformität ist mit dem Audit nicht verbunden. Es liefert die technische Grundlage für eure Bewertung und eure Prioritäten.
Häufige Fragen zum BaFG im Onlinehandel
Gilt das BaFG auch für Shops aus Deutschland, die nach Österreich liefern?
Jedes EU-Land hat den European Accessibility Act eigens umgesetzt: Deutschland mit dem BFSG, Österreich mit dem BaFG. Was das BFSG von Shops verlangt, erklärt unser Leitfaden für Onlineshops in Deutschland. Das BaFG richtet sich an alle, die Verbraucher:innen in der EU Dienstleistungen anbieten. Wie weit das Gesetz damit Anbieter aus anderen Ländern erfasst, ist rechtlich im Einzelfall zu klären. Wer in beiden Ländern verkauft, sollte beide Gesetze gemeinsam prüfen lassen.
Gibt es Übergangsfristen für Onlineshops?
Eine eigene Übergangsfrist für Webshops sieht das BaFG nicht vor. Laut Sozialministerium dürfen Dienstleistungen mit Produkten, die schon vor dem 28. Juni 2025 dafür eingesetzt wurden, bis 28. Juni 2030 weiter so angeboten werden. Vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf bestehen, längstens bis 28. Juni 2030.
Genügen die WCAG oder ein Scan, um Konformität zu belegen?
Maßgeblich ist das BaFG. Erfüllt ein Shop die offiziell anerkannten EU-Normen für Barrierefreiheit, gilt er für die davon abgedeckten Anforderungen als konform (§ 5). Das Sozialministerium bezeichnet die EN 301 549 als zentrale Norm. In Prüfungen dienen meist die WCAG als Maßstab. Welche Rolle ein Scan dabei spielt, steht im Abschnitt zum Testen.
An wen wende ich mich mit Fragen zum BaFG?
Für die Marktüberwachung erreichst du das Sozialministeriumservice unter marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at. Allgemeine Informationen für Unternehmen bieten das Sozialministerium und die Wirtschaftskammer.
Stand: Oktober 2026; allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Inhalt, der mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und einer menschlichen Überwachung und Überprüfung unterzogen wurde

Redaktion
Für viele Menschen ist der morgendliche Kaffee ein kleines Ritual: ein Moment der Ruhe, bevor alles beginnt. Wenn diese Geste von einer App abhängt, darf sie nicht zum Hindernis werden. Genau hier haben wir mit Lavazza angesetzt.
Digitale Barrierefreiheit

Redaktion
Erfahren Sie, wie automatisierte Tests und manuelle Prüfungen zusammenwirken, um barrierefreie digitale Erlebnisse zu schaffen. Finden Sie heraus, welche Teststrategie zu Ihrem Projekt passt und wie Sie den optimalen Hybrid-Ansatz umsetzen.
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Gilt das BFSG für deinen Online-Shop? Der Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, was im Kaufprozess zählt, welche Informationen Pflicht sind und welche Strafen drohen.
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