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2. Oktober 2026

Barrierefreiheit im Online-Shop: was das BFSG verlangt und wie du es umsetzt

Gilt das BFSG für deinen Online-Shop? Der Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, was im Kaufprozess zählt, welche Informationen Pflicht sind und welche Strafen drohen.

Introduction

This Privacy Notice aims to clearly and transparently explain which personal data we collect when you visit our website, why we collect it, how we use it, and what Your rights are.

We process your personal data in accordance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. We are committed to ensuring that all processing activities are carried out in accordance with the principles of lawfulness, fairness, transparency, data minimization, integrity, and confidentiality.

Specifically, in this notice you will find information about:

 

  • which data we collect about you and for what purposes;

  • the legal bases on which we process such data;

  • who we may share your data with;

  • how long we retain your data;

  • your rights and how to exercise them.
     

While we sometimes need Your data for example, to respond to your requests or improve our website), we do so with respect, care and only when truly necessary.

Our Privacy Promises

 

  • We deeply value your privacy, and for this reason, we guarantee that:

  • We treat your data as if it were our own.

  • We use your data only for the purposes outlined in this notice.

  • We retain your data only for as long as strictly necessary.

  • We do not share your data with third parties without a valid legal basis or your explicit consent.
     

1. Who Processes Your Personal Data

The Data Controller — that is, the entity that determines the purposes and means of the processing of Your personal data — is AccessiWay S.a.S., with registered office at 7 Rue du Général Henrion Bertier, 92200 Neuilly-sur-Sein registered with the Nanterre Trade and Companies Register under number 914 022 595.

AccessiWay is part of the team.blue group and, in certain cases, acts as joint controller together with team.blue NV, with registered office at Skaldenstraat 121, 9042 Ghent, Belgium. In this context, Your personal data may be shared within the group for statistical, administrative, operational, and service improvement purposes.

AccessiWay and team.blue have defined their respective roles and responsibilities under a joint controllership agreement pursuant to Article 26 of the GDPR, ensuring full compliance with data protection regulations.

For more information regarding joint controllership or to exercise Your rights, you may contact AccessiWay via email at the following email addresses:

📧 legal.fr@accessiway.com or info@accessiway.com.

2. Who This Privacy Notice Applies To

This notice applies to:

 

  • users who browse the website www.accessiway.com,

  • individuals who contact us through the form available on the website or via email;

  • users who interact with tools we have implemented (e.g. widgets, cookies);

  • individuals who, through the website or other channels, access external platforms or third-party entities through which they may submit a job application (e.g. recruiting portals or employment agencies).

  • In such cases, the privacy notices of the third parties involved — independent from AccessiWay — also apply.
     

3. What Data We Process

To manage your interaction with our website, we may process the following categories of personal data:

 

  • Identification and contact details such as name, surname, company, job title, email address, and phone number.

  • These data may be partially processed through our customer relationship management (CRM) system.

  • Data relating to your interaction with our services such as information collected via the website or through Hubspot, such as communication history, preferences, requests, and commercial or technical notes.

  • Technical data such as IP address, device type, operating system, browser, access times, and other data automatically recorded by our systems or servers.

  • Browsing data and preferences such as collected via cookies or similar technologies, in accordance with the choices expressed through the cookie consent banner.

  • Application data such as personal information included in your CV or other documents submitted through third-party platforms (e.g. professional experience, education, contact details).

  • These data are processed by AccessiWay only after being transmitted by the third party, which remains autonomous in the initial processing.
     

4. Purposes and Legal Basis of Processing

We process Your personal data in compliance with Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) and applicable national data protection laws. Your data may be processed for the following purposes:

 

  • Technical operation of the website
     

We process technical data, using technical cookies and similar tools, to allow You to access the site, view it correctly, and ensure it functions properly (e.g. browsing, content loading, storing preferences).

📌Legal basis: this processing is necessary to provide a service requested by the user, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR. Your consent is not required for these cookies.

 

  • Handling contact or support requests
     

When you send us a request — via the contact form or by email — we process your data to respond and provide the information requested.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.

 

  • Compliance with legal obligations
     

In certain cases, we may need to process your data to comply with legal obligations, such as tax, accounting, or IT security requirements.

📌 Legal basis: this processing is based on compliance with a legal obligation, pursuant to Article 6(1)(c) of the GDPR.

  • Statistical analysis and website improvement
     

We use analytical tools (e.g. analytical cookies) to collect aggregated data in order to understand how the website is used and to improve its content and functionality.

📌 Legal basis: we process this data only with your freely given and specific consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR.

  • Marketing and Profiling
     

If you authorize us to do so, we may use your data to send you promotional communications or provide personalized content (e.g. through profiling cookies).

📌 Legal basis: this processing is carried out only with your explicit consent, pursuant to Article 6(1)(a) of the GDPR. You may withdraw your consent at any time without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.

 

  • Management of job applications through third parties
     

We may receive job applications via third-party platforms (e.g. job portals) or through recruitment agencies. In such cases, we process the submitted data to assess your suitability for the proposed role.

📌 Legal basis: this processing is necessary to take steps at your request prior to entering into a contract, pursuant to Article 6(1)(b) of the GDPR.

Note: the privacy policies of the third-party platforms or agencies involved also apply, independently of AccessiWay.

5. Cookies and Tracking Tools

This website uses a cookie management system provided by iubenda, which allows you to:

 

  • view a full and transparent list of the cookies in use;

  • modify or withdraw your consent at any time;

  • access the complete Cookie Policy, integrated in the cookie widget.
     

You can manage your preferences by clicking on the cookie widget icon located at the bottom left corner of every page on the site.

Technical cookies are necessary and therefore enabled by default. Other non-essential cookies (analytical, profiling) are only enabled with your consent.

For more information, please refer to the full Cookie Policy accessible from the cookie widget.

6. Use of accessWidget

This website integrates accessWidget, an automated accessibility tool developed by accessiBe Ltd. and distributed by AccessiWay. The widget allows users to personalize their browsing experience based on their needs.

When the user activates the widget, their IP address is technically transmitted, but:

 

  • it is not stored, tracked, or associated with identifiable individuals;

  • it is anonymized via a proxy located in the European Union;

  • it is not used for profiling or marketing purposes.
     

📌 Legal basis: provision of a service requested by the user (Article 6(1)(b) of the GDPR).

7. Data Security

We adopt appropriate technical and organizational measures to ensure the security, integrity, and confidentiality of the personal data we process. These measures are designed to prevent unauthorized access, loss, disclosure, or alteration of your data. In particular, we implement:

 

  • secure connections via HTTPS (SSL/TLS);

  • authentication systems and access control;

  • access limitation and internal access tracking mechanisms;

  • regular audits and verification procedures;

  • continuous updates to systems and security measures according to the level of risk.
     

8. Data Retention

Your personal data is stored only for the time strictly necessary to achieve the purposes for which it was collected. Specifically:

 

  • Contact data: up to 10 years if relevant for contractual or legal purposes;

  • Technical and browsing data: according to what is outlined in the Cookie Policy;

  • Marketing data: until consent is withdrawn.
     

9. Your Rights (Data Subject Rights)

As a data subject, you may exercise the rights provided under Articles 15–22 of the GDPR at any time. In particular, you have the right to:

 

  • Obtain confirmation as to whether or not your personal data is being processed and access such data (right of access);

  • Request the rectification of inaccurate personal data or the completion of incomplete data (right to rectification);

  • Request the erasure of your data, if the conditions set out in the GDPR are met (right to erasure);

  • Obtain restriction of processing where applicable (right to restriction);

  • Object to the processing of your data, in whole or in part, under certain circumstances (right to object);

  • Receive your data in a structured, commonly used, and machine-readable format, and, where technically feasible, have it transmitted directly to another controller (right to data portability);

  • Withdraw your consent at any time, without affecting the lawfulness of processing based on consent before its withdrawal.
     

📧 You can exercise Your rights at any time by contacting us at: legal.fr@accessiway.com.

🔗 If you are located in France and believe that the processing of your personal data violates applicable law, you have the right to lodge a complaint with the French Data Protection Authority (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – CNIL) via the website: www.cnil.fr.

*If you have difficulty accessing our form, please feel free to contact us. Send an e-mail to info@accessiway.com

Ein Online-Shop fällt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wenn er Verbraucher:innen über eine Website oder mobile App elektronisch und auf individuelle Anfrage einen Dienst zum Abschluss eines Verbrauchervertrags anbietet. Für solche Dienstleistungen gelten die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025. Ob dein konkretes Angebot betroffen ist, hängt von Geschäftsmodell, tatsächlicher Nutzergruppe und möglichen Ausnahmen ab. Ein Scan des Checkouts beantwortet diese Frage nicht.

Kernpunkte

  • Verbraucherangebote sind erfasst. Die BFSG-Anforderungen gelten für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher:innen richten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

  • Die ganze Kaufreise zählt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit geht davon aus, dass die gesamte erfasste Website oder App die Anforderungen erfüllen sollte, von der Suche bis zur Bestellbestätigung.

  • Ausgelagerte Komponenten bleiben auf deiner Liste. Login-Dienste, Zahlungsfunktionen und eingebundene Widgets gehören zur Prüfung. Die Ausnahme für Inhalte Dritter greift nur, wenn du sie weder finanzierst noch entwickelst noch kontrollierst.

  • Informationen zur Barrierefreiheit sind Pflicht. Nach § 14 BFSG und Anlage 3 beschreibst du öffentlich und barrierefrei, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt, und nennst die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Dieser Leitfaden geht in vier Schritten vor: Betroffenheit prüfen, Kaufreise und Drittanbieter erfassen, Barrieren beheben und erneut testen, Informationen nach § 14 BFSG und Anlage 3 zugänglich machen.

Gilt das BFSG für deinen Online-Shop? Wer betroffen ist

Dein Shop fällt unter das BFSG, wenn er eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher:innen ist. Das Gesetz nennt diese Kategorie ausdrücklich in § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind nach § 2 Nr. 26 BFSG digitale Dienste, die über Websites oder Apps angeboten und elektronisch auf individuelle Anfrage einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden.

Für die erste Prüfung helfen drei Fragen:

  • Kanal: Läuft das Angebot über eine Website oder eine mobile App?

  • Anfrage: Lösen Kund:innen den Vorgang selbst aus, etwa über Warenkorb, Bestellung oder Abo-Abschluss?

  • Vertragsziel: Entsteht am Ende ein Vertrag mit einer Privatperson? Verbraucher:in ist nach § 2 Nr. 16 BFSG, wer überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken kauft.

Ein Etikett wie „B2B“ oder „Marktplatz“ beantwortet die Frage nicht. Entscheidend sind die tatsächlichen Nutzer:innen, der Vertragsweg und die Frage, wer die Dienstleistung erbringt. Ein Großhandelsportal, das bei der Registrierung einen Gewerbenachweis prüft, ist anders zu bewerten als ein Shop, der jede Privatperson mit Kreditkarte bis zur Bestellung durchlässt.

Wann greift die BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen?

Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Barrierefreiheitsanforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt laut § 2 Nr. 17 BFSG weniger als zehn Personen und erzielt höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder hat eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Produkte im Sinne des § 1 Abs. 2 BFSG in Verkehr bringen, etwa Zahlungsterminals oder E-Book-Lesegeräte, fallen dagegen unter das Gesetz.

Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Ob eine kleine Marke innerhalb einer Unternehmensgruppe darunter fällt, hängt davon ab, welche Gesellschaft die Dienstleistung erbringt und wie Beschäftigte und Umsatz zuzurechnen sind. Das BFSG regelt diese Zurechnung nicht ausdrücklich. Hier lohnt eine rechtliche Einzelprüfung. Kleinstunternehmen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nach § 15 BFSG eine kostenlose Beratung an.

Daneben kennt das Gesetz Ausnahmen für grundlegende Veränderungen (§ 16) und unverhältnismäßige Belastungen (§ 17) sowie Übergangsbestimmungen (§ 38). Wer sich auf § 16 oder § 17 beruft, muss die Beurteilung dokumentieren und die Marktüberwachungsbehörde informieren. Für einen Online-Shop sind das Einzelfallfragen.

Erste Orientierung: ist dein Angebot erfasst?

Situation

Erste Einschätzung

B2C-Shop mit Warenkorb und Checkout auf Website oder App

Wahrscheinlich erfasst

Online-Bestellung von Lebensmitteln, Getränken oder Abos für Privatkund:innen

Wahrscheinlich erfasst

Gemischter Shop für Gewerbe- und Privatkund:innen

Einzelprüfung nötig, der Verbraucherweg ist wahrscheinlich erfasst

Marktplatz mit eigenen und fremden Händler:innen

Einzelprüfung nötig: Wer erbringt welche Dienstleistung?

B2B-Portal mit Gewerbenachweis, ohne Verbraucherverträge

In der Regel außerhalb dieser Kategorie

Marken- oder Informationsseite ohne Vertragsabschluss

In der Regel außerhalb dieser Kategorie

Die Tabelle dient als erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie zeigt, wo dein Team genauer hinschauen sollte.

Reicht ein barrierefreier Checkout, oder betrifft das BFSG den ganzen Shop?

Ein barrierefreier Checkout reicht nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht aus. In ihren FAQ zum elektronischen Geschäftsverkehr leitet sie aus § 12 Nr. 3 BFSGV und den Überwachungsvorgaben in Anlage 1 BFSG ab, dass die gesamte erfasste Website oder App die Anforderungen erfüllen sollte.

Die Überwachungsvorgaben machen das greifbar. Nach Anlage 1 BFSG prüft die Marktüberwachung alle Verfahrensschritte in der Reihenfolge, in der eine Kundin oder ein Kunde sie üblicherweise durchläuft. Zur Stichprobe gehören Startseite, Login, Kontakt, Hilfeseiten, rechtliche Informationen, Suchfunktion, Seiten mit den Informationen zur Barrierefreiheit und mindestens ein abrufbares Dokument pro Dienstart.

Ein barrierefreier Checkout hilft wenig, wenn Kund:innen ihr Produkt im Filter nie finden.

Für dein Inventar bedeutet das: Erfasse die ganze Kaufreise, nicht nur die letzte Seite davor.

  • Navigation und Suche: Hauptmenü, Suchfeld, Vorschläge, Kategorieseiten

  • Produktinformationen: Listen, Filter, Produktdetailseiten, Varianten wie Größe oder Füllmenge

  • Warenkorb: Mengen ändern, Artikel entfernen, Gutscheine einlösen

  • Konto: Registrierung, Login, Passwort zurücksetzen, Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Checkout und Zahlung: Adressformulare, Versandoptionen, Zahlungsauswahl, Weiterleitungen zu Zahlungsdiensten

  • Nach dem Kauf: Bestellbestätigung, Rechnung als PDF, Widerrufsformular, Sendungsverfolgung

  • Support: Kontaktformular, Chat, FAQ, Hilfeseiten

Welche Barrieren in Online-Shops am häufigsten auftreten, zeigt unsere Seite zu Barrierefreiheit im E-Commerce.

Gesetzliche Ausnahmen für einzelne Inhalte

§ 1 Abs. 4 BFSG nimmt einzelne Inhalte aus: ältere Medien und Bürodateien, bestimmte Online-Karten, Archive und Inhalte Dritter, die du weder finanzierst noch entwickelst noch kontrollierst.

Jede dieser Ausnahmen hat Bedingungen. Cookie-Banner, Chat-Widgets, Bewertungsanzeigen oder Werbebanner, die du auswählst und konfigurierst, unterliegen in der Regel deiner Kontrolle und bleiben damit Teil der Prüfung. Ein Zahlungs- oder Login-Dienst, den du vertraglich beauftragst und in deinen Shop einbindest, dürfte die Bedingung „weder finanziert noch kontrolliert“ kaum erfüllen. Prüfe jede Ausnahme einzeln und halte die Begründung schriftlich fest.

Barrierefreiheit im Online-Shop: welche Anforderungen gelten im Kaufprozess?

Im Kaufprozess zählen vor allem Bedienung ohne Maus, verständliche Formulare und zugängliche Login- und Zahlungsfunktionen. Die verbindlichen Details stehen in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die die allgemeinen Vorgaben des BFSG konkretisiert.

Zwei Paragrafen sind für Online-Shops zentral:

  • § 12 Nr. 3 BFSGV: Websites und Apps müssen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

  • § 19 BFSGV: Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen ebenso gestaltet sein, wenn du sie bereitstellst. Dazu kommen Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen, soweit der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie zur Verfügung stellt.

Dazu zählen in der Praxis ausreichende Farbkontraste, vergrößerbare Schrift, eine klare Überschriftenstruktur und Animationen, die sich pausieren lassen. Die Beispiele unten sind Umsetzungshinweise. Sie zeigen typische Prüfpunkte, die Verordnung listet sie nicht einzeln auf.

Beispiel: eine Bestellung in einem Multi-Brand-Shop

Ein Handelsunternehmen betreibt drei Shops für Getränke, Feinkost und Haushaltswaren auf derselben Commerce-Plattform. Eine Kundin kauft mit Tastatur und Screenreader ein. Sie filtert Produkte, meldet sich an, erhält einen Zahlungsfehler, korrigiert ihn und schließt die Bestellung ab.

Schritt

Typische Barriere

Was dein Team prüft

Wer betreibt den Schritt?

Produkte filtern

Filter nur per Maus bedienbar, Fokus unsichtbar

Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Ansage der Trefferzahl

Händler (Designsystem) auf der Commerce-Plattform

Variante wählen

Produktbild ohne Alternativtext, Auswahlfeld ohne Beschriftung

Aussagekräftige Alternativtexte, beschriftete Auswahl

Händler, Produktdaten oft vom Markenhersteller

Anmelden mit Zwei-Faktor-Code

Codefeld ohne Label, Zeitlimit zu kurz

Beschriftung, verlängerbares Zeitlimit, Alternative zu reinen Bildrätseln

Identitäts- oder Login-Dienst

Zahlung schlägt fehl

Fehlermeldung nur rot markiert, Screenreader erfährt nichts

Fehlertext nennt das Feld, Fokus springt zur Meldung

Zahlungsdienstleister (eingebettet oder per Weiterleitung)

Bestellung abschließen

Bestätigung erscheint unangekündigt, Rechnung als ungetaggtes PDF

Ansage der Bestätigung, zugängliches PDF

Händler und angebundenes Rechnungssystem

Fünf Schritte, mindestens vier Beteiligte: Barrierefreiheit im Shop ist eine Aufgabe für die ganze Lieferkette. Blockiert ein einziger Schritt, bricht die Kundin den Kauf ab.

Warum ausgelagerte Komponenten auf deiner Liste bleiben

Das BFSG richtet sich an den Dienstleistungserbringer, der die Dienstleistung anbietet. Nach § 14 Abs. 1 BFSG darf er sie nur anbieten, wenn sie die Anforderungen der BFSGV erfüllt. Die Zahlungs- und Login-Funktion gehört zur Kaufreise und fällt unter § 19 BFSGV.

Ein Zahlungsdienstleister kann zusätzlich eigene Pflichten aus dem BFSG haben, etwa weil Zahlungsdienste zu den Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen zählen. Das entbindet deinen Shop nicht von der Prüfung. Kläre im Vertrag, wer Barrieren behebt und in welcher Frist.

Welche Informationen zur Barrierefreiheit muss dein Online-Shop veröffentlichen?

Jeder erfasste Shop muss öffentlich und barrierefrei beschreiben, wie seine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Die Pflicht steht in § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG, die Inhalte regelt Anlage 3 BFSG.

Die Informationen zur Barrierefreiheit enthalten, soweit anwendbar, mindestens:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format

  • Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind, etwa wie Bestellung, Zahlung und Lieferung ablaufen

  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen der BFSGV erfüllt

  • die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist seit September 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Die Schlichtungsstelle musst du laut Bundesfachstelle nicht angeben.

Wo die Informationen stehen sollten

Das Gesetz nennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als einen möglichen Ort, erlaubt aber jede andere deutlich wahrnehmbare Form. Die Bundesfachstelle empfiehlt in ihren FAQ zu den Informationen zur Barrierefreiheit einen Link „Barrierefreiheit“ im Kopf- oder Fußbereich der Website. Die Seite selbst muss die Anforderungen aus § 12 Nr. 2 BFSGV erfüllen: auffindbar, verständlich, als Text verfügbar, mit ausreichendem Kontrast.

Betreibst du mehrere Shops, braucht jeder Dienst eine eigene, zutreffende Beschreibung. Eine Konzernseite, die alle Marken pauschal abdeckt, beschreibt den einzelnen Kaufprozess meist zu ungenau.

Ein Muster für Unternehmen findest du in unserem Beitrag Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflicht, Inhalte und Muster.

Abgrenzung zur Erklärung zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0

Die BFSG-Informationen sind nicht dasselbe wie die „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die öffentliche Stellen des Bundes nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und der BITV 2.0 veröffentlichen. Dort werden nicht barrierefreie Inhalte benannt und begründet. Nach dem BFSG bist du grundsätzlich zur vollständigen Barrierefreiheit verpflichtet. Eine solche Liste offener Mängel ist daher nicht vorgesehen.

Wichtig für die Planung: Die Veröffentlichung macht den Shop nicht barrierefrei. Eine Informationsseite, die Anforderungen beschreibt, die der Shop nicht erfüllt, ist inhaltlich falsch und kein Schutz.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Erfüllt ein Shop die Anforderungen nicht, fordert die Marktüberwachungsbehörde den Anbieter nach § 29 BFSG zunächst auf, die Mängel innerhalb einer Frist zu beheben. Geschieht das nicht, droht sie die Untersagung an und kann am Ende anordnen, das Angebot einzustellen. Fehlende Informationen zur Barrierefreiheit behandelt sie nach § 30 BFSG nach demselben Muster.

Zusätzlich können Verstöße nach § 37 BFSG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, je nach Tatbestand bis zu 100.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro. Ob Mitbewerber Verstöße außerdem nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen können, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Zuständigkeiten und Durchsetzung im Überblick findest du auf unserer Seite zum Gesetz für digitale Barrierefreiheit.

Wie prüfen und verbessern Teams mehrere Shops effizient?

Mehrere Shops prüfst du effizient, wenn du Methode und Komponenten zentral steuerst und jede Kaufreise einzeln testest. Sechs Schritte haben sich dafür bewährt.

Schritt 1: Inventar anlegen

Liste alle Shops, Apps, Domains und Länderversionen mit Verbraucherverträgen. Ordne jeder Kaufreise die beteiligten Systeme und Lieferanten zu.

Schritt 2: repräsentative Kaufreisen auswählen

Wähle pro Shop die Aufgaben mit der größten Wirkung: suchen, filtern, anmelden, bezahlen, Konto verwalten.

Schritt 3: automatisch und manuell testen

Automatische Prüfungen finden wiederkehrende Fehler schnell. Einen ersten Überblick über deine Startseite gibt unser kostenloser Barrierefreiheits-Check. Das W3C weist bei seinen Easy Checks darauf hin, dass eine Seite Schnellprüfungen bestehen und trotzdem erhebliche Barrieren haben kann. Ergänze deshalb Tests mit Tastatur, Screenreader und Vergrößerung sowie vollständige Aufgabentests.

Wie sich beide Methoden ergänzen, zeigt unser Beitrag zu manuellen und automatisierten Tests. Was ein vollständiges Barrierefreiheits-Audit umfasst, steht in unserem Leitfaden zum Audit.

Schritt 4: Barrieren nachvollziehbar dokumentieren

Jede Barriere bekommt eine Beschreibung der Auswirkung auf Nutzer:innen, eine verantwortliche Person, reproduzierbare Schritte und eine Priorität.

Schritt 5: an der Quelle beheben

Korrigiere gemeinsame Komponenten im Designsystem und in Lieferanten-Integrationen zuerst. Eine korrigierte Komponente im Designsystem wirkt in jedem Shop, der sie nutzt. Overlay-Tools, die sich als zusätzliche Ebene über die Seite legen, ersetzen diese Korrekturen nicht: Laut Bundesfachstelle kann ein Online-Shop damit seine Pflichten aus dem BFSG nicht erfüllen.

Schritt 6: erneut testen und absichern

Prüfe jede Korrektur nach. Verankere Barrierefreiheitstests in Release-Prozessen und Lieferantenverträgen, damit neue Funktionen keine neuen Barrieren einführen.

Was ist der nächste sinnvolle Schritt?

  1. Betroffenheit je Angebot mit der Rechtsabteilung klären. Die Orientierungstabelle oben ist ein Startpunkt.

  2. Zuständigkeiten festlegen: eine zentrale Stelle für Methode und Reporting, je Shop eine verantwortliche Person, je Lieferant eine vertragliche Regelung.

  3. Mit der umsatzstärksten Kaufreise beginnen und sie nach den sechs Schritten oben prüfen.

  4. Informationen zur Barrierefreiheit nach größeren Korrekturen aktualisieren.

  5. Termine für Nachtests festlegen, bevor die erste Prüfrunde endet.

Weiterlesen

Lass deine wichtigsten Kaufreisen und offenen Barrieren mit Accessiway prüfen. Unser Team verbindet bei Audit und Remediation automatisierte Erkennung mit manuellen Tests und gibt deinen Entwickler:innen konkrete Hinweise zur Behebung. Das Audit ist keine Rechtsberatung und keine Konformitätsgarantie. Es gibt deinem Team eine belastbare Grundlage für Prioritäten und Entscheidungen.

Häufige Fragen zum BFSG für Online-Shops

Gilt das BFSG auch für reine B2B-Online-Shops?

In der Regel nicht. Laut Bundesfachstelle liegen Vertriebsportale außerhalb des Anwendungsbereichs, solange sie keinen Verbrauchervertrag zum Ziel haben. Steht dein Portal auch Privatpersonen offen, prüfst du es wie im Abschnitt zur Betroffenheit beschrieben.

Was gilt, wenn der Shop Produkte verkauft, die nicht unter das BFSG fallen?

Der Shop kann trotzdem erfasst sein. Laut Bundesfachstelle setzen die Pflichten an der Website oder App an, über die verkauft wird. Lebensmittel sind nach § 2 Nr. 2 BFSG sogar ausdrücklich kein „Produkt“ im Sinne des Gesetzes. Ein Getränke- oder Lebensmittelshop für Verbraucher:innen fällt trotzdem als Dienstleistung unter das BFSG.

Wer prüft einen externen Zahlungsdienst oder ein Login-Plugin?

Dein eigenes Team, und zwar so, wie Kund:innen die Komponente in deinem Shop erleben. Einbettung, Konfiguration und Design verändern das Ergebnis. Ein Prüfbericht des Anbieters reicht deshalb selten aus. Fordere vom Anbieter eigene Testergebnisse und eine feste Ansprechperson für Korrekturen.

Reicht WCAG 2.2 AA oder ein automatischer Scan als Nachweis der BFSG-Konformität?

Verbindlich sind BFSG und BFSGV. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549 sind technische Referenzen, an denen sich Prüfungen in der Praxis orientieren. Was ein automatischer Scan leisten kann, steht in Schritt 3. Eine EU-Konformitätserklärung wie bei Produkten sieht das BFSG für Dienstleistungen nicht vor. Entscheidend ist, dass der Shop die Anforderungen erfüllt.

Was gilt für Shopify, Shopware, WooCommerce und andere Shopsysteme?

Das BFSG gilt unabhängig vom Shopsystem. Shopify, Shopware, WooCommerce oder Enterprise-Plattformen wie Salesforce Commerce Cloud, SAP Commerce Cloud und Adobe Commerce liefern die technische Grundlage. Die Pflichten aus § 14 BFSG trägt der Dienstleistungserbringer, also dein Unternehmen.

Ob ein Shop barrierefrei ist, entscheiden vier Ebenen:

  • Theme oder Frontend: Templates, Navigation, Farben, Fokus

  • Apps und Plugins: Filter, Bewertungen, Chat, Cookie-Banner, Zahlungsarten

  • Eigene Anpassungen: individueller Code, Headless-Frontends

  • Inhalte: Produkttexte, Bilder, PDFs

Jede dieser Ebenen gehört in den Prüfumfang, auch wenn das Shopsystem selbst als barrierefrei beworben wird.

Stand: Oktober 2026; allgemeine Information, keine Rechtsberatung.


Inhalt, der mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und einer menschlichen Überwachung und Überprüfung unterzogen wurde


Redaktion

Vibe Coding verändert die Softwareentwicklung. Mit der Geschwindigkeit kommt jedoch ein Problem, das bisher kaum jemand misst: von KI generierter Code führt sich selbst überlassen sehr oft zu Benutzeroberflächen, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Eine Produktivitätsrevolution, die ohne Korrekturmaßnahmen droht, digitale Barrieren zu vervielfachen statt sie abzubauen.

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Für viele Menschen ist der morgendliche Kaffee ein kleines Ritual: ein Moment der Ruhe, bevor alles beginnt. Wenn diese Geste von einer App abhängt, darf sie nicht zum Hindernis werden. Genau hier haben wir mit Lavazza angesetzt.

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